forsetis 04.12.2015 10:53
Auch ein Anwalt wird hier nichts ausrichten können, da die "Nachmieterin" sicherlich alles abstreiten wird, was eigentlich hätte schriftlich mit den Unterschriften von Vor- und Nachmieterin hätte vereinart werden müssen. Ich würde das als Lehrgeld ansehen und zukünftig nicht mehr auf Worte hören, sondern solche Dinge nur noch schriftlich festhalten.
kathym1985 04.12.2015 11:25
Vielen Dank für die Antwort
Hat der Vermieter rechtens gehandelt , indem er das Geld einbehalten hat ?
Es war ja nicht meine Schuld, dass die "Nachmieterin" die Wohnung doch nicht genommen hat , oder ?
kathym1985 04.12.2015 12:52
Hallo forsetis
Habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert.
Laut Anwalt ist mir ein Schaden entstanden , da sie ihren mit mir eingegangenen Vertrag nicht nachgekommen ist.
Mündlich zählt in diesem Fall auch schon (habe es ja auch schriftlich in Nachrichten gespeichert).
Ich könnte nun einen Mahnbescheid gegen sie rausschicken lassen.
forsetis 04.12.2015 16:12
Dann machen Sie es doch. Wenn die sogenannte Nachmieterin an diesem Mahnbescheid das Kreuzchen an der richtigen Stelle setzt, geht die Sache vor Gericht. Und was Sie in den Nachrichten abgespeichert haben ist kein Beweis. Und schriftlich bedeutet immer noch auf Papier und nicht per eMail, sms oder whatsapp. Auch müssten bei solchen Vereinbarungen die Unterschriften der Vertragspartner geleistet sein.
kathym1985 05.12.2015 14:04
Laut Anwalt kann sie ohne Probleme das Kreuzchen an die richtige Stelle setzen
Trotzallem bin ich ja im Recht .
Der Anwalt meinte , dass auch solche Nachrichten anerkannt werden , nicht nur auf Papier.