Malidava
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Nein, die Firma hat keinen Betriebsrat.
Ich freue mich auf eine Antwort <!-- s --><!-- s -->
Panthercham
bleibt Dir nur die Wahl, ohne Betriebsrat, Dir die Nachteile via Arbeitsgericht zu erklagen.
Wäre nach Betriebsverfassungsrecht § 113.
Ich konnte leider nicht eher antworten, heute.. war ein stressiger Tag mit Arbeitgeber.
Ich sende Dir morgen früh einen Auszug aus dem Gesetz.
Letztendlich beinhaltet eine Einmalzahlung für entsethende Kosten via Umzug oder Mehrausfwendung für Fahrtkosten.
Bis morgen früh..
PS: ihr habt keinen br-- dann wird es aber zeit <!-- s --><!-- s -->.
LG
Markus
Panthercham
Ausgleichsansprüche bei sonstigen wirtschaftlichen Nachteilen
Nach § 113 Abs. 2 BetrVG haben AN auch dann Ausgleichsansprüche, wenn sie infolge der Abweichung vom Interessenausgleich zwar nicht entlassen werden, aber sonstige wirtschaftliche Nachteile erleiden. Solche Nachteile kommen insbesondere bei Versetzungen und Umsetzungen in Betracht, die zu geringerem Arbeitsverdienst, erhöhten Fahrtkosten, größerem Verschleiß an Arbeitskleidung usw. führen. Ein finanzieller Ausgleich, der im Streitfall gleichfalls im Urteilsverfahren beim ArbG geltend zu machen ist, wird aber nur für ein Jahr vom Beginn des wirtschaftlichen Nachteils an gewährt[/b:869e9]. Einen Rahmen für den Ausgleich stellt das Gesetz nicht auf. Die Nachteile sind in Geld zu bewerten
Bezüglich der 200 KM,, ärgerlich aber da kannst du nichts machen, selbst die bundesagentur für arbeit hält entfernungen bis 150 KM zumutbar.