Rano
Wie so oft ....
(es wird aber wegen der schlechten Belegbarkeit nicht so oft angewendet)
... können Verträge auch mündlich geschlossen werden!
Hat der VM entsprechende Zeugen, wird er seine Ansprüche durchsetzen können.
Interessant finde ich aber folgende Fragestellung:
Herr B als Nichtmieter ... wird für den Schaden - im schlimmsten Fall - für xx Monate zur Rechenschaft gezogen.
Herr B als Mieter sagt heute, er kündigt - und seine Ersatzpflicht endet nach 3 Monaten aufgrund der Kündigungsfrist.
Hat hier jemand die entsprechenden Rechtskenntnisse dies auseinanderdividieren zu können??
Immobilienwirt
Kleiner Tip für die Zukunft an den Vermieter. Erst neuen Vetrag oder entsprechende Vereinbarung schließen, dann erst weitere Zusagen wie in diesem Fall eine Verkürzung der Kündigungsfrist dem Mieter Nr. 1 mitteilen.