Wir wohnen seit drei Jahren in einer 110qm-Altbauwohnung. Der Vermieter hat die Wohnung vor unserem Einzug renoviert und die ursprünglich mit Ochsenblut behandelten Holzdielen damals mit einem braunen Farblack überstrichen. Leider ist dieser a) wenig ansehnlich, b) teilweise stumpf/ matt geworden trotz sachgemäßer Pflege und c) platzt er bereits an vielen Stellen ab und das schon bei normaler Beanspruchung. Das weiß der Vermieter auch, da dieses Problem schon direkt nach unserem Einzug auftrat und natürlich im Laufe der Zeit nicht besser wird. Offenbar hat der Maler hier damals gepfuscht bzw. die Ochsenblut-Delen nicht richtig vorbehandelt. Wir haben aber trotzdem bisher keine Ansprüche in dieser Hinsicht geltend gemacht. Nur per Foto die Stellen dokumentiert, an denen der Boden einen Monat nach dem Einzug schon Macken hatte. Um den Boden zu schonen, haben wir zum Teil lose Teppichboden drüber gelegt.
Nun, nach drei Jahren, würden wir aber gern die Dielen komplett abschleifen und mit Hartwachsöl behandeln lassen (alles durch Fachfirma).
Wie sieht hierzu die Rechtslage aus? Das wir die Zustimmung des Vermieters brauchen, davon gehe ich aus, aber haben wir (rechtlich) eine Chance, dass der Vermieter sich an den Kosten (ca. 1800,- Euro) zumindest beteiligt? Zudem würden wir auch gern die Sockelleisten, die leider ebenfalls braun lackiert sind, weiß streichen, und zwar in jedem Fall, auch wenn der Teppich drin bleibt. Allein zahlend können wir uns nämlich nur das Abschleifen eines Zimmers leisten. Kann der Vermieter seine Zustimmung auch ganz verweigern, besonders wenn es sich nur um das Abschleifen dieses einen Zimmers handelt?
Danke für Antworten
MfG
K. Jensen