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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauche bitte dringend praktische Hilfe. Folgender Fall:

Die Mieterin im Erdgeschoß, gegen die inzwischen auch eine Räumungsklage w/Zahlungsverzug und unberechtigter Untervermietung läuft, läßt den Elektriker nicht in Wohnung. Sämtliche Mieter über ihr haben kein Kabelfernsehen und gehen auf die Barrrikaden.

Handwerker wurde von der Hauswartsfrau persönlich einen Tag vorher angemeldet (Durch Zufall öffnete die Mieterin mal, ansonsten läßt sie weder Heizungsableser noch Jugendamt oder andere in die Wohnung).
Vorher wurde die Reparatur schon schriftlich angekündigt (Zettel an die Tür, unter der Tür drunter durch).

Hat jemand einen Tip , wie wir die Situation jetzt lösen können? Welche Maßnahme hilft kurzfristig?
Irgendwelche Schadensersatzansprüche später helfen mir nicht, sind bei solchen Leuten sowieso nicht durchsetzbar.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

1 Kommentar zu „Handwerker-Zutritt zur Wohnung vom Mieter verwehrt”

fin Experte!

Da Ihnen auf Dauer durch das Verhalten der Mieterin ein Schaden entsteht, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als eine gerichtliche Verfügung zu bekommen, damit der Handwerker in die Wohnung kann. Selbst öffnen dürfen Sie oder der Handwerker nicht. Mit einer Verfügung muss die Mieterin den Handwerker hereinlassen, notfalls mit Polizei.

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