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Verlust des Sorgerechts bei Auswanderung
Das Sorgerecht für minderjährige Kinder umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann über den Aufenthalt des Kindes jedoch nicht ohne weiteres frei bestimmen.
So hielt es das Oberlandesgericht Saarbrücken für nicht akzeptabel, dass eine sorgeberechtigte Mutter zusammen mit ihren kleinen Kindern nach Tunesien auswandern wollte, ohne ihren geschiedenen Ehemann und Vater der Kinder vorher gefragt zu haben. Da sich die Frau von ihren Plänen nicht abbringen ließ, entzog ihr das Gericht das Sorgerecht und übertrug es dem Vater der Kinder.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.11.2001
6 UF 86/01
OLGR-KSZ 2002, 195