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Vermieterehepaar muss gemeinsam kündigen
Ein Vermieterehepaar muss ein Kündigungsschreiben gemeinsam unterzeichnen, damit die Kündigung wirksam wird.
Ein Vermieterehepaar kann unterschiedlicher Ansicht über die Pflichtverletzung eines Mieters sein. Für den Mieter muss deutlich sein, ob sein Verhalten von allen Vermietern ernsthaft beanstandet wird.
LG Heidelberg
2000-06-09
5 S 22/00
Rechtsbereich/Normen: ---