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Hallo ihr Lieben,
ich wohne seit 5 Jahren in meiner Wohnung. Das Verhältnis zu meinen Vermietern ist recht angespannt aufgrund mehrerer Kleinigkeiten, die mich zum Schluß zum Mieterschutz gehen liessen.
Mittlerweile ist das Verhältnis wieder ein bißchen besser, denke ich- und schon gibts das nächste Thema:
Als ich vor 5 Jahren in die Wohnung zog, haben die Vermieter im Wohnzimmer Laminat legen lassen.
Im Schlafzimmer liegt allerdings bis heute der alte Teppich der Vorbesitzerin der Wohnung und ich schätze mal grob, dass der Teppich bereits mindestens 10 Jahre auf dem Buckel hat und schon zu meinem Einzug nicht mehr sauber zu kriegen war, was die Vermieterin auch bestätigte. Abgesehen davon ist der Teppich gräßlich türkis...
Zzgl. zu diesem Teppich steht nun auch noch ein deckenhoher, mind. 4 m langer, Eckkleiderschrank in SCHWARZ in diesem Schlafzimmer, der den Vermietern gehört bzw. mit der Wohnung mitgekauft wurde und den ich damals noch mochte, der mich aber nach nun 5 Jahren einfach nur noch nervt, weil er viel zu groß ist und den Raum einnimmt. Der Schrank ist nicht eingebaut, sondern nur reingestellt.
Der Teppich sowie der Schrank sind handschriftlich im Mietvertrag erwähnt.
Nun zu meinem Problem: Der Teppich muss dringend gewechselt werden (am liebsten hätte ich Laminat!) und bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gern endlich den riesigen Schrank abbauen und von den Vermietern mitnehmen lassen.
Aufgrund der verhärteten Positionen habe ich aber bisher nichts darüber gesagt, nun aber einen freundlichen Brief verfasst und darauf hingewiesen, dass der Teppich erneuert werden müsste und ich zeitgleich einen Abbau des Schrankes wünsche- den ich nämlich weder verändern noch "selbst" abbauen darf.
Ich bin aber sehr unglücklich mit dieser Situation und möchte mich gern so einrichten, wie es MIR gefällt - und nicht wie es für meine Vermieter angenehm wäre.
Bin ich im Recht?