Berthelstal 28.07.2010 13:44
Nach dem Sie nun jahrelang mit Ihrem Nachbarn in Fehde lagen, sollte es Ihnen auf die paar Tage nicht auch noch ankommen.
Den Zugang müssen Sie nicht gewähren. Es gibt sicher noch andere Möglichkeiten der Demontage (Feuerwehrleiter, o.ä.).
kati69 28.07.2010 13:48
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.
Eine andere Möglichkeit ausser übers Nachbar Haus oder über eine Lange Leiter vom Boden aus gibt es nicht.
Gruß Katrin
kati69 28.07.2010 13:51
Mittlerweile nervt dieser Nachbar auch schon meine Vermieterin, so das Sie mich auch schon bittet den Nachbarn durch meine Wohnung aufs Dach zu lassen.
kati69 28.07.2010 19:57
Hallo noch mal.....Ebend hat meine Vermieterin angerufen und gemeint es kommen Handwerker für den Abbau der Schüssel und ich muss sie rein lassen,da keine andere Möglichkeit bestünde...Was soll ich jetzt tun?
Berthelstal 28.07.2010 20:02
Wenn Sie schon mit dem Nachbarn nicht können, dann doch wenigstens die Handwerker. Übrigens, Baumaßnahmen haben Sie zu dulden.
Berthelstal 28.07.2010 20:02
Thema beendet.
kati69 28.07.2010 22:46
Naja sehr nettes Abwürgen,Danke!!!! Und wer lesen kann ist klar im Vorteil,weil nicht von Baumaßnahmen gesprochen wurde.Scheine hier doch nicht eine Kopetente Antwort zubekommen...Werde dieses Forum auf keinen Fall weiter empfehlen!!!!!!!! Mfg Kati69
Berthelstal 28.07.2010 23:54
Wenn Sie ohne Zoff und Streit nicht leben können, dann tun Sie es halt. Eine persönlich für Sie zubereitete Antwort bekommen Sie nicht. Aber Sie können gern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen; vergessen Sie aber nicht Geld mitzunehmen.
kati69 29.07.2010 01:19
Oh ich kann sehr gut ohne Krach leben.
Ich konnte nur dieses unverschämte und anmaßende "Thema beendet" nicht einfach so stehen lassen.
Wenn ich einen RICHTIGEN Anwalt wollte bräuchte ich kein Geld.
Ich habe eine sehr gute Rechtschutz Versicherung. Aber Danke fürs aussortieren von unfreundlichen Anwälten. Das heisst, falls Sie ein wirklicher Anwalt sind... ein schroffes "Thema beendet" heißt meißtens einfach nur "persönliche fachliche Kompetenzgrenze erreicht".
Thema Berthelstal beendet...
bitteumrat 29.07.2010 07:34
Hallo kati69,
ich würde an ihrer Stelle die Handwerker reinlassen, jedoch würde ich der Vermieterin sagen, das dies ja keine Baumaßnahme ist, sondern nur dazu dient den Willen eines Ex-Mieters genüge zu tun und für sie mit erhebliche Nachteile/Einschränkungen verbunden ist.
Sie verlangen dann dafür eine Aufandsentschädigung von dem betreffenden Vormieter in Höhe von 50.- €, die er vor Beginn der "Bauarbeiten" an sie zu zahlen hat, wegen der Unannehmlichkeiten und dem entstehenden Dreck.
Das sollte ein kleiner Seitenhieb in Richtung ihres Ex-Mitmieters sein.
Besser wäre es natürlich gewesen, sie hätten das direkt dem Ex-Mitmieter vorher angeboten, bevor sich die Vermieterin einschaltet
Balkonexperte 29.07.2010 09:04
kati69 schrieb:
"Oh ich kann sehr gut ohne Krach leben.
Ich konnte nur dieses unverschämte und anmaßende "Thema beendet" nicht einfach so stehen lassen.
Aber Danke fürs aussortieren von unfreundlichen Anwälten. Das heisst, falls Sie ein wirklicher Anwalt sind..."
Klar suchen Sie Streit...und Sie finden ihn auch immer. Zu einen in Ihrer Wohnung, zum anderen hier im Forum.
Bevor Sie eine Frage stellen und verlangen, dass die Antwort nach Ihren Wünschen ausfällt, sollten Sie sich mit dem Sinn und Zweck eines Forums beschäftigen. Hier schreiben "Menschen wie du und ich" über Ihre Erfahrungen und geben Ratschläge für bestimmte Situationen im Leben. Hier sind garantiert KEINE Anwälte an der Tastatur, aber das spielt ja auch keine Rolle mehr.
Eins spielt aber eine große Rolle, Ihr rotzfrecher Auftritt hier lässt Rückschlüsse auf Ihr Verhalten gegenüber Ihren Mitmietern zu und darum dürfte es wirklich besser sein, wenn Sie weitere Fragen mit dem Anwalt Ihrer Rechtsschutzversicherung bereden. Der muss Ihnen zuhören, der wird ja indirekt von Ihnen bezahlt. Aber uns hier verschonen Sie bitte vor weiteren Postings.
Bladder 03.08.2010 12:20
Hallo, kathi69,
wenn Sie mögen, dann vergessen Sie den Anruf Ihrer Vermieterin und den Hinweis auf die Duldung von Baumaßnahmen.
Die Vermieterin hätte, wenn es sich denn um eine Baumaßnahme in dem Mietobjekt handeln würde und es unbedingt erforderlich wäre dazu Ihre Wohnung zu betreten, grundsätzlich mindestens 24 Stunden vorher einen Termin mit Ihnen absprechen müssen. Natürlich käme sie dann auch für alle Schäden in Ihrer Wohnung auf. Außer bei Gefahr im Verzuge müssen Sie niemanden sofort in Ihre Wohnung lassen. Sie sind als Mieterin Eigentümerin dieser Wohnung und Sie allein üben das Hausrecht in dieser Wohnung aus!
Ich habe heute meine ersten Beiträge geschrieben und finde es schade, dass ich gleich einen so unnötigen Streit mitbekomme. Grundsätzlich kommt man mit Schuldzuweisungen nicht weiter.