Christoph_A.
Damit der VM einen Gutachter bestellt, um festzustellen, woher der Schimmel kommt, muß er den Mieter vorher nicht um Erlaubnis fragen.
Es ist in beiderseitigem Interesse zu wissen, woher der Schimmel kommt. Und derjenige, der den Schimmelbefal zu verantworten hat, macht sich dem anderen gegenüber schadensersatzpflichtig.
Christoph_A.
Habe ich etwas anderes behauptet ?
Habe ich mich über die Gerichtschancen ausgelassen ? Nein.
Und wer in welchen Fällen einen Schimmelbefall zu verantworten hat, habe ich auch nicht behauptet.