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Kruxxen hat diese Frage gestellt
hallo zusammnen,

ich weiss, es ist viel text, aber ich bitte echt um hilfe:

ich habe folgendes Problem:
ich habe mit meiner freundin ab 01.02. eine neue wohnung gefunden und die "alte" fristgemäß zum 29.02.2008 gekündigt.
Da die tochter einer kollegin auf der dringender suche nach einer wohnung war, half ich ihr dabei meine alte wg als nachmieterin bereits schon ab dem 01.02.2008 zu erhalten.
da sie, wie gesagt, so schnell wie möglich einziehen wollte, einigten wir uns (leider erstmal nur mündlich) darauf, dass sie die renovierungsarbeiten selber durchführt und ich das material bezahle.dies absprache ist auch dem vermieter bekannt.
Ich habe ihr die wohnung am 20.01. besenrein zur verfügung gestellt. leider habe ich da auch nichts schriftliches, da ich das in ruhe am nächsten we machen wollte.
nun begann sie mit den renovierungsarbeiten, und stellte fest, dass unter der tapete in einem zimmer schimmel ist. dieser war auf der innenseite nicht zu erkennen. die wand ist zur strasse gekehrt und vermutlich liegt die ursache an der aussenwand. die nachmieterin teilte mir den vorfall mit (27.01.0 8) und ich informierte den hausmeister, da der vermieter bis zum 11.02.2008 im urlaub ist. der hm sah sich das zimmer am gleichen tag an. der hm bot zwar an, die innenwand zu behandeln, aber da die ursache augenscheinlich nicht an der innenseite liegt, lehnte die nachmieterin dieses ab, da sich dieses besser ein fachmann ansehehn sollte. leider hat der hausmeister keine befugnis einen fachmann zu ordern und daher muss gewartet werden, bis der vermieter aus dem urlaub wieder da ist.
zwischenzeitlich will die nachmieterin vom vertrag zurücktreten und die mieterberatung hat ihr geraten nichts zu unterschreiben (nicht mal mein übernahmeschreiben, in dem der sachverhalt geschildert wurde).

Wie verhalte ich mich denn jetzt, damit ich nicht im nachhinein der dumme bin? kann sie einfach die wg fristlos kündigen und muss ich dann vielleicht noch renovieren und die miete für februar zahlen?

vielen dank für die hilfe!!
Stichwörter: auszug + schimmel + Übergabe + wohnung

4 Kommentare zu „Probleme mit "alter" Wohnung”

Susanne Experte!

Mietverträge werden mit dem Vermieter gemacht, damit ist "Deine" sog. Nachmieterin gar keine. Deine Kündigung zum 29.02. ist gültig und bis dahin hast Du Miete zu bezahlen etc.
Es stand Dir übrigens auch nicht zu die Wohnung an einen Dritten zu "übergeben" bzw. die Schlüssel auszuhändigen. Die Schlüssel zu der Wohnung darfst Du nur Deinem Vermieter aushändigen, es sei denn, der sagt etwas anderes.

Ghostraider Experte!

Wenn Deine Nachmieterin noch keinen Mietvertrag unterschrieben hat kann Sie nicht kündigen und auch nicht gekündigt werden.
An der Stelle des Hausmeisters hätte ich die Wand bearbeitet da die Person die da Renovierungsarbeiten macht und kein Mieter ist mir nichts sagen kann.
Für mich wäre es nur ein/e Arbeiter/in gewesen und Ende.

Was Du jetzt machen musst ist, wie Du es schon sagtest, den Faktor Schimmel in Übergabeprotokoll setzen und warten was der Vermieter dazu sagt.
Sollte er größere Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung ergreifen kannst Du Glück haben das nichts mehr an Renovierung anfällt oder Du nur noch den Rest machen muss, also die Räume wo kein Schimmel ist.
Übrigens, der Mieter ist bei Auszug nicht verpflichtet alle Tapeten abzureisen.
Anderseits hätte ich erst einmal nachgesehen ob der Mietvertrag eine gültige Renovierungsklausel hat bevor ich anfange zu Renovieren oder den Nachmieter es machen lasse und dafür Materialkosten bezahle.
Das der Nachmieter vielleicht renovieren muss ist seine Sache, aber warum soll ich da Materialkosten bezahlen wenn ich es mir sparen kann.

(Erst Denken dann Arbeiten)

Ach so, natürlich hast Du die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.

Gruß
ghost

Kruxxen

vielen dank für die schnelle antwort, aber eine sache habe ich in meinem text wahrscheinlich nur unzureichend genannt. die nachmieterin hat natürlich den mietvertrag ab dem 01.02. schon unterschrieben gehabt.
der vermieter wusste über die art der übergabe bescheid.wie siehts denn dann aus? nach meinem verständnis besteht zw. nachmieterin und vermieter ein mietverhältnis. dass sie nach dem fund des schimmels die vom mietvertrag fristlos zurücktreten will, kann doch dann nicht mein problem sein, oder?

Susanne Experte!

Genau so ist es. Mit dem Mietvertrag ab 01.02. bist Du zum 31.01. aus Deinem Mietverhältnis raus.
Sie kann vom Vertrag nicht zurücktreten, nur fristgemäss kündigen!

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