Susanne
Mietverträge werden mit dem Vermieter gemacht, damit ist "Deine" sog. Nachmieterin gar keine. Deine Kündigung zum 29.02. ist gültig und bis dahin hast Du Miete zu bezahlen etc.
Es stand Dir übrigens auch nicht zu die Wohnung an einen Dritten zu "übergeben" bzw. die Schlüssel auszuhändigen. Die Schlüssel zu der Wohnung darfst Du nur Deinem Vermieter aushändigen, es sei denn, der sagt etwas anderes.
Ghostraider
Wenn Deine Nachmieterin noch keinen Mietvertrag unterschrieben hat kann Sie nicht kündigen und auch nicht gekündigt werden.
An der Stelle des Hausmeisters hätte ich die Wand bearbeitet da die Person die da Renovierungsarbeiten macht und kein Mieter ist mir nichts sagen kann.
Für mich wäre es nur ein/e Arbeiter/in gewesen und Ende.
Was Du jetzt machen musst ist, wie Du es schon sagtest, den Faktor Schimmel in Übergabeprotokoll setzen und warten was der Vermieter dazu sagt.
Sollte er größere Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung ergreifen kannst Du Glück haben das nichts mehr an Renovierung anfällt oder Du nur noch den Rest machen muss, also die Räume wo kein Schimmel ist.
Übrigens, der Mieter ist bei Auszug nicht verpflichtet alle Tapeten abzureisen.
Anderseits hätte ich erst einmal nachgesehen ob der Mietvertrag eine gültige Renovierungsklausel hat bevor ich anfange zu Renovieren oder den Nachmieter es machen lasse und dafür Materialkosten bezahle.
Das der Nachmieter vielleicht renovieren muss ist seine Sache, aber warum soll ich da Materialkosten bezahlen wenn ich es mir sparen kann.
(Erst Denken dann Arbeiten)
Ach so, natürlich hast Du die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.
Gruß
ghost
Kruxxen
vielen dank für die schnelle antwort, aber eine sache habe ich in meinem text wahrscheinlich nur unzureichend genannt. die nachmieterin hat natürlich den mietvertrag ab dem 01.02. schon unterschrieben gehabt.
der vermieter wusste über die art der übergabe bescheid.wie siehts denn dann aus? nach meinem verständnis besteht zw. nachmieterin und vermieter ein mietverhältnis. dass sie nach dem fund des schimmels die vom mietvertrag fristlos zurücktreten will, kann doch dann nicht mein problem sein, oder?
Susanne
Genau so ist es. Mit dem Mietvertrag ab 01.02. bist Du zum 31.01. aus Deinem Mietverhältnis raus.
Sie kann vom Vertrag nicht zurücktreten, nur fristgemäss kündigen!