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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
unser Vermieter kam an und sagte wir sollten jetzt nach 6 Jahren einen Teil unserer Terasse abgeben, darf er das?
Da unsere Nachbarn ausgezogen sind, und die aus Ihrem Wohnzimmer auf unsere Terasse gehen konnten, wollte der Vermieter jetzt nach dem Auszug unserer Nachbarn, die Terasse um ein paar Meter eingrenzen, darf er das.
Zu unseren ehemaligen Nachbarn sagte er bei Ihrem Einzug, sollten wir uns nicht verstehen, dann könnten wir dieses Stück mit einem Zaun abschließen.
Sodass sie unsere Terasse nicht mehr betreten können.
Auch den Leuten die vor den neunen Mietern in die Wohnung gezogen sind, wurde gesagt das sie den Teil der Terasse nicht nutzen dürften .
Beide Nachbarn würden dieses auch vor Gericht aussagen.
DesWeiteren ist dieses eindeutig, der Eingang zu unserem angemiteten Haus.

Kann uns jemand einen Tip geben.

Andreas
Stichwörter: abgeben + jahren + sollen + terasse

2 Kommentare zu „nach 6 Jahren sollen wir Terasse abgeben ?????”

Susanne Experte!

Jahrelange Duldug kann natürlich als konkludentes Handeln ausgelegt werden.

Was steht eigentlich im Mietvertrag zu Terasse oder besteht lediglich ein Nutzungsrecht?
Kann man auch gut an der Nk-Abrechnung sehen - Terassen werden i.d.R. zu 25-50% dazugerechnet.

FischkoppStuttgart Experte!

Nur schriflich zählt, Was gehört zu eurem Mietobjekt.

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