Bladder 08.06.2011 06:05
Sie sollten auf dem schnellsten Weg die Schadenshöhe an Ihren eigenen Sachen ermitteln und dies als Forderung dem Vermieter präsentieren.
Vom Tag der Meldung des Schadens an den Vermieter ist die Miete, entsprechend dem Verlust des Wohnwertes, prozentual gemindert (§ 536 BGB).
Der Laminatboden ist nach Ihrer Schilderung Eigentum des Vermieters. Ihre Hausratversicherung würde hier nicht einspringen, da Sie nur Ihre eingebrachte Einrichtung schützt. Unabhängig davon tritt aber für einen solchen Schaden die Hausratversicherung auch für Ihre Einrichtung nicht ein, da dieses Schadensereignis nicht versichert ist.
Die Verzögerung bei der Gebäudeversicherung ist zu verstehen, da auch hier das geschilderte Schadensereignis mit größter Wahrscheinlichkeit nicht unter die versicherten Risiken fällt.
Das Aus- und Einräumen der Wohnung, sowie das Reinigen und Herstellen des ursprünglichen Zustandes gehört zum Umfang der Schadensbeseitigung. Sie selbst müssen keine Hand anlegen.
Da der Schadensumfang hier nicht bekannt ist, kann auch von hier aus nicht viel mehr gesagt werden.
Sie sind gut beraten, wenn Sie sich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt in Ihrer Nähe wenden. Sie sollten auf keinen Fall eine weitere Verschleppung der Wiederherstellung dulden.
Man könnte auch eine fristlose Wohnungskündigung in's Gespräch bringen.