Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
phil29 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wohne seit 10 Monaten in einer 2-Zi. Wohnung mit 54qm. Die Wohnanlage ist Bj. 1996 und hat 20 Mietparteien bzw. Eigentümer.
Nun habe ich folgende Probleme festgestellt:
1. Balkontür ist krumm und schließt daher nicht richtig, was sich durch Zugluft bemerkbar macht und daraus folgenden unnötigen Heizkosten (Wohnzimmer).
2. Stockfleck in einer Zimmerecke neben der Balkontür (wohl inflge dieser Undichtigkeit bzw. Rissen im Außenputz und marodem Dachkasten)
3. Jalousieband im Schlafzimmer ist abgerissen und ich kann diese somit nur offen halten, wenn ich das Band am Bett festbinde
4. Silikonfugen an der Badewanne gammeln dahin und sind stellenweise nicht mehr dicht und es kann Wasser hinter die Wanne laufen.
Diese, meiner Meinung nach, gravierenden Mängel möchte ich der Hausverwaltung schriftlich und mit Fotos belegt anzeigen und im selben Zug die Miete angemessen mindern, bis die Sachen beseitigt sind. Nun weiß ich nicht, um wieviel Prozent ich die Miete kürzen sollte, da die Gerichts-Urteile, die man über Google finden kann, doch teilweise sehr weit auseinander klaffen. Desweiteren wird die Miete per Lastschrift eingezogen. Kann man auch einen Teilbetrag zurückbuchen lassen oder sollte ich der Verwaltung lieber die LS-Ermächtigung entziehen und die Miete selbst überweisen?
Hoffe, ich kann ein paar brauchbare Antworten bekommen.
Vielen Dank im Vorraus!

0 Kommentare zu „Mietminderung wieviel und wie!?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.