fin
Nein. Ein neuer Mietvertrag aber muß auch nicht zwingend gemacht werden. Der alte läuft weiter. Was der Vermieter darf bei gestiegenen Nebenkosten, wäre die Pauschale zu erhöhen mit vorheriger schriftlicher Ankündigung.
Eine Nebenkostenabrechnung aber kann es für Sie mit Ihrem Mietvertrag nicht geben. Sie brauchen auch nichts nachzahlen. Was ich aber an Ihrer Stelle machen würde um nicht ein ewig schlechtes Verhältnis zum neuen Vermieter zu riskieren, wäre in die Erhöhung der Pauschale einzuwilligen.
Dem Vermieter muss aber klargemacht werden, dass mit Ihnen eine Pauschale vereinbart wurde, es also keine Abrechnung geben kann und es dann mit den 55 EU für die nähere Zukunft reichen muss. Bei einer Nebenkostenpauschale, die mietvertraglich vereinbart wurde, gibt es weder Guthaben noch Nachzahlungen für den Mieter. Ein neuer Vermieter muß einen alten Mietvertrag akzeptieren.
Susanne
Ein neuer Vermieter muß einen alten Mietvertrag akzeptieren[/quote:92316]
Was Fin damit meint: Der neue Eigentümer geht beim Kauf alle vermieterseitigen Rechte und Pflichten bestehender Verträge ein.