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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich benötige etwas Hilfe bei diesem besonderen Fall:

Ich bin zum 01.12.2003 in eine Ein-Zimmer Wohnung eingezogen, meine damalige Vermieterin hatte mit mir eine Miete in Höhe von 200-€ und eine Nebenkostenpauschale[/b:b2375] von 25,-€ schriftlich vereinbahrt.
Zum 01.10.2005 wurde das Haus dann verkauft und ich bekam neue Vermieter. Am 30.09.2005 bekam ich von meiner Vermieterin eine Nebenkostenabrechnung, gegen die ich Einspruch einlegte, da im Mietvertrag ja eine Pauschale vereinbahrt wurde. Meine alte Vermieterin hatte dies dann auch akzeptiert.

Am Jahresanfang 2006 bekam ich von meinen neuen Vermietern dann einen Brief in dem stand, dass sie zum Jahresende eine Nebenkostenabrechnung erstellen würden. Auf diesen Brief habe ich nicht reagiert, da ich bis zu dem Zeitpunkt keinen neuen Mietvertrag von meinen neuen Vermietern bekommen habe. Ich habe auch heute noch keinen neuen Mietvertrag von meinen neuen Vermietern, sondern nur den Vertrag vom Dez. 2003.

Heute stand nun meine neue Vermieterin bei mir vor der Tür und drückte mir eine Nebenkostenabrechnung in die Hand.

Ich soll nun für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 31.05.2006 152,75€ nachbezahlen auf Grund des gestiegenem Ölpreises. Zudem soll ich ab 01.06.2006 statt 25,-€ nun 55,-€ monatlich für Nebenkosten bezahlen.

Ist das rechtens? Darf mein neuer Vermieter diese Kosten überhaupt auf mich umschlagen, wenn er mir noch nicht einmal einen neuen Mietvertrag in abgeänderter Version zukommen lassen hat???

Bitte helft mir.

Gruß Matoma2000

2 Kommentare zu „Probleme mit dem Vermieter wg. Nebenkostenabrechnung”

fin Experte!

Nein. Ein neuer Mietvertrag aber muß auch nicht zwingend gemacht werden. Der alte läuft weiter. Was der Vermieter darf bei gestiegenen Nebenkosten, wäre die Pauschale zu erhöhen mit vorheriger schriftlicher Ankündigung.
Eine Nebenkostenabrechnung aber kann es für Sie mit Ihrem Mietvertrag nicht geben. Sie brauchen auch nichts nachzahlen. Was ich aber an Ihrer Stelle machen würde um nicht ein ewig schlechtes Verhältnis zum neuen Vermieter zu riskieren, wäre in die Erhöhung der Pauschale einzuwilligen.
Dem Vermieter muss aber klargemacht werden, dass mit Ihnen eine Pauschale vereinbart wurde, es also keine Abrechnung geben kann und es dann mit den 55 EU für die nähere Zukunft reichen muss. Bei einer Nebenkostenpauschale, die mietvertraglich vereinbart wurde, gibt es weder Guthaben noch Nachzahlungen für den Mieter. Ein neuer Vermieter muß einen alten Mietvertrag akzeptieren.

Susanne Experte!

Ein neuer Vermieter muß einen alten Mietvertrag akzeptieren[/quote:92316]

Was Fin damit meint: Der neue Eigentümer geht beim Kauf alle vermieterseitigen Rechte und Pflichten bestehender Verträge ein.

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