Radeon hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnung mit jeweisl 3 Parzellen pro Haus.Es stehen immer 2 gespiegelte Häuser aneinander und teilen sich somit eine Mittelwand.
Es sind eig alles Stahlbetonwände bis auf die Esszimmerwand, diese ist lediglich eine Rigips Wand ohne sonderliche Dämmung. Dummerweise befindet sich genau auf der anderen Seite das Schlafzimmer der Nachbarin.
Diesie beschwerte sich Abends , da sie sich durch unser Gespräch gestört fühlte und vor 2 Tagen ob ich die Rollläden nicht leiser herunter lassen könnte Sie würde immer Peilrecht im Bett stehen.
Die Wohnung ist schon hellhörg,wesshalb man nun zum Schlafzimmer nur Rigips benutze weiß ich nicht. Ich bin bis jetzt auf die Nachbarin immer eingegangen, ich weiß zwar nicht wie ich die Rolläden leiser herablassen soll,aber seis drumm,ich sehe es jedoch nicht ein ,dass ich mich in meiner Wohnung Abends nicht mehr Unterhalten soll.
Ihren Vogel(welcher weiß ich nicht) höre ich auch Tag und Nacht,jedoch stört es mich nicht sonderlich.
Ist diese Nachbarin nun kleinlich oder bin ich es nicht gewohnt , ich weiß es nicht.
Meine Frage, könnte die Nachbarin wenn es Sie denn so stört, nicht bei Ihrem Vermieter die dünne Rigibswand als "Baumangel" oder sonstiges Deklarieren ?