Susanne
Sofort zum Rechtsanwalt !!!
Nicht nur, dass eine Eigenbedarfskündigung gar nicht möglich gewesen wäre, da die Wohnungen erst im letzten Jahr umgewandelt wurden und eine Kündigungssperrfrist vom mindestens 3 Jahre besteht !!! Weiterhin ist die Eigentümerin dann doch nicht eingezogen, was für eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung spricht, was verboten ist.
Dir stehen auf jeden Fall Schadenersatzforderungen zu, mindestens:
-in Höhe der Renovierungskosten
-in Höhe der Umzugkosten (wenn Du z.B. Urlaub genommen hast, Helfer etc.)
-in Höhe der Mietdifferenz für einen bestimmten Zeitraum
Hugo1
Meine Güte, das war schnell!
Herzlichen Dank Susanne.
Gibt es Fristen, die verstreichen?
Ich habe meinem Verwalter soeben geschrieben, dass er schriftlich Stellung nehmen soll und dass ich an einer außergerichtlichen Lösung interessiert bin.
Empfiehlt sich ein Internetanwalt, oder besser einer von Nebenan?
Liebe Grüße,
Hugo
Susanne
Es empfiehlt sich grundsätzlich ein Fachanwalt !!! Du musst die ehemalige Vermieter(in) auf Schadenersatz verklagen, das geht nichts übers Internet.
Grundsätzlich würde ich eine außergerichtliche Lösung hier nicht empfehlen, Du bist bereits übervorteilt worden, u.a. durch Deine Unwissenheit (nicht böse sein, aber es handelt sich hier um Mietrecht, da haben andere für studiert) und auch sicherlich durch Deine Gutmütigkeit.
Ich hoffe mal, Du hast die alte Eigenbedarfskündigung noch!! Ich würde an Deiner Stelle sofort einen Termin machen! Übrigens: da Du im Recht bist (und das steht für mich außer Frage) werden die Kosten für Anwalt und Gericht auch von Deiner Ex-Vermieterin übernommen.
Hugo1
Ich habe für morgen einen Anwaltstermin vereinbart. <!-- s --><!-- s -->
Liebe Grüße
Hugo
Susanne
Ich drück mal alle Däumchen- der Ausgang würde mich auch interessieren-gern auch als PN !