Gast hat diese Frage gestellt
Hallo
ich hoffe ich finde hier eine Antwort auf eine Frage zum Thema Kündigungsfristen
Ich habe 1994 einen Mietvertrag abgeschlossen mit einer Laufzeit
von 5 jahren. In dem mietvertrag steht:
Der Mietvertrag wird auf bestimmte Dauer abgeschlossen, beginnt am 1.1.1994 und endet am 30.1.1999. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate wenn er nicht gemäß den Fristen unter Absatz …. gekündigt wird.
Meine Frage lautet jetzt:
Handelt es sich nach wie vor um einen befristeten Mietvertrag oder wurde
er automatisch nach dem 30.1.1999 zu einem unbefristeten Mietvertrag, den ich nach der neuen Mietrechtsreform mit einer 3 monatigen Frist kündigen kann?
Vielen dank im vorraus für Eure Hilfe.