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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
HI!

Ich habe ein Problem und hoffe auf eure Hilfe!?

Ich habe mit meinem Ex zusammen in einer gemeinsamen Mietwohung gelebt. Wir standen beide als Mieter im Mietvertrag.
Nach unserer Trennung bin ich in eine andere Stadt gezogen. Dummerweise habe ich mich nicht aus dem Mietvertrag streichen lassen. Mein Ex hat noch ein Jahr in der alten Wohnung gewohnt und ist dann ins Ausland verzogen. Er hat die Miete auch immer ordnungsgemäß bezahlt, so daß es eigentlich kein Problem war, daß ich noch formal im Mietvertrag stand. Das Problem ist nur, daß nach seinem Auszug Nebenkostenabrechnungen für das Jahr kamen, in dem er alleine in der Wohnung gelebt hat und die der Vermieter mir in Rechnung stellt, weil mein Ex nicht auffindbar ist.
Ich weiß, daß ich schlechte Karten habe, weil wir aufgrund des Mietvertrages als "Gesamtschuldner" gelten.
Meine Frage ist aber, ob das nicht eigentlich nur für den reinen Mietzins gilt (also wenn er z.B. mit der Mietzahlung an sich säumig gewesen wäre)?
Ich meine die Nebenkosten (Wasser, Wärme etc.) sind doch verbrauchsabhängig und da ich nunmal nachweislich nicht mehr in der Wohnung gelebt habe, dürfte ich doch auch nicht seine Nebenkosten zahlen müssen?! Oder???
Stichwörter: exfreunds + nebenkosten + zahlung

3 Kommentare zu „Zahlung für Nebenkosten des Ex-Freunds?”

Gast Experte!

grundsätzlich haftest du als Gesamtschuldner für alle diesbezüglichen Forderungen des Vermieters, also auch für die Nachforderungen zu den Nebenkosten.

Hat der Vermieter denn die Kaution bereits vollständig zurückgezahlt?

Grundsätzlich kannst du natürlich (im sog. Innenverhältnis) von deinem Ex die Kosten zurückverlangen (wenn du ihn den erwischt), aber dem Vermieter steht ein Wahlrecht zu, bei wem er den Betrag einklagt. Pech!

Mietmaus

Oh, jetzt sehe ich gerade, daß mir bereits geantwortet wurde. Habe eben gerade nochmal die Frage ins Netz gestellt... also nicht wundern! Ich dachte, daß das neulich irgendwie nicht geklappt hat, weil ich meinen Eintrag nirgends finden konnte. Jetzt ist mir aber aufgefallen, daß die Einträge mit "Wichtig" voran gestellt werden und so mein Eintrag nach hinten gerutscht ist. Sorry, kenne mich nicht so genau mit dem Forum aus....

Vielen Dank jedenfalls für die Beantwortung. Mist, ich dachte mir schon, daß ich schlechte Karten habe. Hatte irgendwie auf einen Ausweg gehofft, weil die Nebenkosten ja verbrauchsabhängig sind... Scheinbar ist da nix zu machen.

Der Vermieter hat die Kaution noch nicht zurückgezahlt. Ist das denn wichtig? Ich meine, besteht darüber eventuell eine Möglichkeit für mich???

LG

Gast Experte!

Ich bin einfach davon ausgegangen, dass du die Kaution damals zusammen mit deinem Ex bezahlt hast. Seinen Anteil kannst du nun mit verwenden. Je nachdem, wie hoch die Forderungen des Vermieters sind und die damalige Kautionsleistung war hilft es dir mehr oder weniger.

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