Gast
grundsätzlich haftest du als Gesamtschuldner für alle diesbezüglichen Forderungen des Vermieters, also auch für die Nachforderungen zu den Nebenkosten.
Hat der Vermieter denn die Kaution bereits vollständig zurückgezahlt?
Grundsätzlich kannst du natürlich (im sog. Innenverhältnis) von deinem Ex die Kosten zurückverlangen (wenn du ihn den erwischt), aber dem Vermieter steht ein Wahlrecht zu, bei wem er den Betrag einklagt. Pech!
Mietmaus
Oh, jetzt sehe ich gerade, daß mir bereits geantwortet wurde. Habe eben gerade nochmal die Frage ins Netz gestellt... also nicht wundern! Ich dachte, daß das neulich irgendwie nicht geklappt hat, weil ich meinen Eintrag nirgends finden konnte. Jetzt ist mir aber aufgefallen, daß die Einträge mit "Wichtig" voran gestellt werden und so mein Eintrag nach hinten gerutscht ist. Sorry, kenne mich nicht so genau mit dem Forum aus....
Vielen Dank jedenfalls für die Beantwortung. Mist, ich dachte mir schon, daß ich schlechte Karten habe. Hatte irgendwie auf einen Ausweg gehofft, weil die Nebenkosten ja verbrauchsabhängig sind... Scheinbar ist da nix zu machen.
Der Vermieter hat die Kaution noch nicht zurückgezahlt. Ist das denn wichtig? Ich meine, besteht darüber eventuell eine Möglichkeit für mich???
LG
Gast
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass du die Kaution damals zusammen mit deinem Ex bezahlt hast. Seinen Anteil kannst du nun mit verwenden. Je nachdem, wie hoch die Forderungen des Vermieters sind und die damalige Kautionsleistung war hilft es dir mehr oder weniger.