forsetis 24.02.2017 18:15
Was ich nicht so ganz verstehe, wenn der Dachboden ausgebaut wurde, veränderte sich doch auch die Gesamtwohnfläche und zusätzlicher Wohnraum konnte vermietet werden. Für die bestehenden Mietverhältnisse kann dann die Erhöhung der Grundsteuer nicht mehr so stark ins Gewicht gefallen sein.
Und ja, in diesem Fall, bei nachträglich ergangenen Grundsteuerbescheiden ist der Vermieter aus dem Schneider, denn er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Auch eine frühere Antragstellung hätte an der Nachforderung nichts geändert, außer dass Sie schon eher zur Kasse gebeten worden wären.
Leo1 25.02.2017 13:35
Genau so kenne ich es auch.