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Gestern haben wir die Nebenkostenabrechnung für die zwei Abrechnungsjahre 01.05.1999 bis 30.04.2000 und 01.05.2000 bis 30.04.2001 erhalten. Trotz uns vorliegender tatsächlicher Verbräuche wurden Heizung und Wasser auf die qm umgelegt und um 15 % gekürzt. Trotzdem ergibt die Abrechnung noch ein Guthaben. Der Zwangsverwalter fordert nun allerdings von uns den Nachweis der Mietzahlungen für diesen Zeitraum, da er offensichtlich nicht alle Unterlagen vom insolventen Vermieter übernehmen konnte. Ausgehend von einer schuldrechtlichen Verjährung (Altfälle) von zwei Jahren, liegen uns die Kontoauszüge jedoch nicht mehr vor. Kann der Verwalter die Auszahlung von der Nachweis-Bedingung abhängig machen ? Für die Nachforderung von Kontoauszügen über zwei Jahre fallen normalerweise enorme Gebühren an, die sich dann gegen das Guthaben aufrechnen.