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mia47 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin im Moment ziemlich verzweifelt und brauch dringend einen Rat und Hilfe.

Ich habe am 21.2.2012 einen Mietvertrag unstersschrieben. Der Mietvertrag sollte am 15.3.2012 beginnen. Die erste Schlüsselübergabe war am 12.3.2012. Bei 2 facher Wohnungsbesichtigung wurde mir versichert, dass die Kellerräume gestrichen werden, aber für das Erdgeschoss kein Geld mehr vorhanden ist. Ich habe erklärt dies ist kein Problem für mich, Hauptsache unten Kellergeschoss ( ist auch gleichzeitig Eingang und Kinderzimmer) wird ausgemalen. Bei der ersten Wohnungsübergabe hab ich geglaubt es trifft mich der Schlag. Die Wohnung war vom Keller bis zum Erdgeschoss komplett verdreckt (eine Staubschicht von 1 cm, Bad verdreckt....). Anscheinend wurde ein Wasserschaden im Keller behoben und die Arbeiter haben die Türen nicht zugemacht. Es wurde mir versichert, dass die Wohnung geputzt wird und die Schlüsselübergabe 2 Tage später stattfindet. Bei der 2. Wohnungsübergabe am 14.3.2012 hab ich einen Handwerker mitgenommen, um auch gleichzeitig einen Zeugen zu haben. Die Wohnung war nur oberflächlich geputzt worden, im Keller wieder nicht ausgemalen und alles nach wie vor verdreckt. Auch waren Sockelleisten weg, Türschwellenleisten nicht montiert u.u.u. Es wurde eine Mängelliste aufgenommen und mir versprochen, dass in dieser Woche alle Mängel behoben werden. Es wurde ausgemacht, dass ich alles selbst ausmale und der Vermieter mir eine Woche (da voraussichtlich nun erst am 25. eingezogen wird) Miete nachlässt. Heute ist Dienstag und in der Wohnung hat sich bezüglich der Mängel nichts getan. Meine Nerven sind blank und würde am liebsten alles Rückgängig machen. Brauche so schnell als möglich Hilfe. In den letzten 2 Tagen wurde die Wohnung ausgemalen von einem Handwerker von mir. Ich habe Kaution und Provision schon alles gezahlt. Meine jetzige Wohnung schon gekündigt und habe nächsten Mittwoch Wohnungsrücknahme. Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Vertrag auszusteigen, was verliere ich dabei, ist es möglich die Provision zurückzubekommen? Kaution? Bitte um schnelle Hilfe !!!

Danke, Marion Antes

1 Kommentar zu „Wohnungsrückgabe”

Forseti Experte! 21.03.2012 08:29

Ihr Problem sollte ein Anwalt für Mietrecht in Angriff nehmen. Vielleicht kann der die Fehler, die Sie gemacht haben, wieder ausbügeln.

1. Einen Mietvertrag unterschreibt man erst, wenn die Wohnung in einem bezugsfertigen Zustand ist. Oder man ist Handwerker und vereinbart schriftlich einen Mietnachlass für die Eigenleistung.

2. Die Provision hat der Makler bekommen, der hat seinen Job gemacht.

3. Ob der Zustand der Wohnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, kann nur vor Ort (Anwalt!) entschieden werden.

4. Die reguläre Kündigungsfrist wäre der 30.06. mit gleichzeitiger Mietzahlung bis dahin.

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