Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
FHoffmann hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

in unserer Nebenkostenabrechnung ist mir die Position Abfallgebühren aufgefallen. Nach Rückfrage unserer Eigentümers handelt es sich um die Miete für unseren Müllstellplatz und Fahrradunterstand.
Ausgangslage: 2 Mietshäuser mit ca. 2 bis 3 Eigentümern bilden eine Eigentümergemeinschaft.
Das Grundstück gehört allein Eigentümer A, der ebenfalls unser Vermieter und gleichzeitig der Hausverwalter ist. In einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, einen Carport (ca. 20 m² und frei zugänglich) zukünftig als Müllstllplatz und Unterstand für ein paar Fahrräder zu nutzen. Dafür zahlt die Eigentümergemeinschaft an Eigentümer A monatlich 31,50 € je Haus an Miete (die Miethäuser werden nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang abgerechnet). Diese Miete wird mit der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt.

Meine Frage, ist das ohne weiteres möglich und was passiert wenn Eigentümer A alle Wohnungen in unserem Wohnhaus gehören, derzeit bereits 4 von 5 Wohnungen. Müssen wir dann immer noch Miete für den Müllstellplatz und den Fahrradunterstand (den wir nicht nutzen) zahlen?

Vielen Dank im Voraus, leider komme ich mit der bestehenden Literatur nicht weiter.

Franka

1 Kommentar zu „Eigentümergemeinschaft mietet von Eigentümer Carport für den Müllstellplatz - Umlage Miete auf Nebenkosten "Abfallgebühren"”

forsetis Experte! 01.02.2019 11:59

Was die Eigentümer unter sich ausmachen hat Sie nicht zu interessieren, Für Sie gilt nur der Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung. Da in dieser Verordnung nicht vorgesen ist, dass diese Kosten für den Platz der Tonnen umgelegt werden können, müssen Sie auch nichts bezahlen.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.