Rano
Wenn Du mit Abrechnung '2005' einen Zeitraum bis zum 31.12.2005 meinst, hast Du in diesem Punkt recht. Dir steht dann die Möglichkeit zu, dem Vermieter die Kosten nicht zu erstatten, die er für DICH ausgelegt hat.
Es ist doch nur naheliegend, dass er in diesem Fall reagiert, wie er reagiert.
Du bist hoffentlich volljährig und wusstest das ganze Jahr 2005 und vor allem 2006, dass sich eine Schuld aufbaut. Wenn Du da keine Rücklagen bildest, ist das Dein eigenes Verschulden.
Würdest Du mir gegenüber auf Deine "Recht" bzgl. 2005 pochen, würde ich das für 2006 -zu meinen Gunsten- auch tun.
Einen Privatkredit kann man leicht aufnehmen, also ist Deine Aussage der momentanen Zahlungsunfähigkeit hinfällig.
Zur Frage
muß sie sich darauf einlassen?[/quote:88447]
Nein
Gruß
Ralph