Gast
Bei den Nebenkosten kann sich kein Vermieter bereichern. Hier handelt es sich um Kosten, welche in der Regel durch den entsprechenden Verbrauch entstehen. z.B. Wasserkosten. Kein Vermieter kann erahnen wieviel Wasser von Euch verbraucht wird. Ausserdem werden hier nur die Kosten, welche von den entsprechenden Ver/Entsorgern erhoben werden weiter gegeben. Fahrstuhl. Welcher Mieter einer Erdgeschoß-Wohnung regt sich nicht darüber auf, daß er an den Wartungskosten (nur Wartungskosten) für den Fahrstuhl beteiligt wird. Jeder Mieter hat aber das Recht die Orginal-Rechnungen beim Vermieter einzusehen und so seine Nebenkosten-Abrechnung zu prüfen.
capo
Das wollte ich noch beitragen:
Jede Betriebskostenerhöhung ist für den Mieter!! sinnvoll. Es ist doch besser am Anfang des Jahres eine Rückzahlung zu bekommen (während einige Zahlungen fällig werden..) als eine Nachzahlung zu haben.
Gruß,
Capo