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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Aloha!

Um das Mietangebot gering zu halten, hat der Vermieter die Betriebskosten auf EUR 40 pro Monat angesetzt, nach der ersten Abrechnung sollen diese nun EUR 100 betragen/Monat. Die 40 EUR hätten gerade mal für die Grundsteuer gereicht. Kann man so etwas nicht vorher genauer kalkulieren, auch wenn es noch keine Vergleichsdaten gibt, bzw. gibt es ein Recht gegen diesen Nepp?

Leider haben wir die Übernahme der Grundsteuer und des Aufzugs (beides über EUR 300/Jahr - und wir wohnen im EG!!!! ) im Vertrag unterschrieben. Ist die Abrechnung des Fahrstuhls nach qm nicht eigentlich ungerecht für die EG-Bewohner. Gibt es dazu Urteile oder Widerspruchsmöglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Dieter

2 Kommentare zu „Betriebskosten 2,5 x so hoch wie im Mietangebot (Erstbezug!)”

Gast Experte!

Bei den Nebenkosten kann sich kein Vermieter bereichern. Hier handelt es sich um Kosten, welche in der Regel durch den entsprechenden Verbrauch entstehen. z.B. Wasserkosten. Kein Vermieter kann erahnen wieviel Wasser von Euch verbraucht wird. Ausserdem werden hier nur die Kosten, welche von den entsprechenden Ver/Entsorgern erhoben werden weiter gegeben. Fahrstuhl. Welcher Mieter einer Erdgeschoß-Wohnung regt sich nicht darüber auf, daß er an den Wartungskosten (nur Wartungskosten) für den Fahrstuhl beteiligt wird. Jeder Mieter hat aber das Recht die Orginal-Rechnungen beim Vermieter einzusehen und so seine Nebenkosten-Abrechnung zu prüfen.

capo Experte!

Das wollte ich noch beitragen:

Jede Betriebskostenerhöhung ist für den Mieter!! sinnvoll. Es ist doch besser am Anfang des Jahres eine Rückzahlung zu bekommen (während einige Zahlungen fällig werden..) als eine Nachzahlung zu haben.

Gruß,

Capo

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