Susanne
Ja, kann für die Zeit, in der der Mangel bestanden hat, gemindert werden.
Mal bei Urteile nachschauen, vielleicht findet sich noch ein aktuelleres!
Die Reparatur gehört natürlich nicht zu den Betriebskosten. Reparaturen können so nicht umgelegt werden. Hätte der VM das Gerät regelmässig gewartet, hätte er diese Kosten umlegen können.
AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997 - 1 C 1320/96, WM 1998, S. 180 (Die Rostverfärbung des Wassers stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes dar, weil hierdurch leicht der Eindruck erweckt wird, dass das Wasser infolge seiner Braunfärbung schmutzig sei und Krankheitserreger enthalte.).
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