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Verwalterhaftung bei Vergabe von Sanierungsaufträgen

Bei größeren Instandsetzungsvorhaben ist der Verwalter regelmäßig verpflichtet, Konkurrenzangebote einzuholen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er für bereits abgeschlossene Bauabschnitte das durch Ausschreibung ermittelte preisgünstigste Unternehmen beauftragt hatte und nun einen nicht nur geringfügigen Folgeauftrag vergeben will.

BayObLG, Beschluß vom 11.04.2002 - AZ 2Z BR 85/01, ZMR 2002, S. 689

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