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Fagris hat diese Frage gestellt
Hallo!

Da ich mit meiner Freundin in die "erste gemeinsame" Wohnung ziehen möchte und leider noch garkeine Ahnung habe WAS alles auf mich zu kommt habe ich ein paar kleine Fragen. Ich weis das das ganze nicht direkt etwas mit Mietrecht zu tun hat, habe aber leider kein anderes Fach-Forum gefunden.

Wir wohnen ländlich und im Augenblick noch in einer Wohnung über meinen Eltern, hier hätten wir auch weiter gewohnt wenn der Umgang mit selbigen nicht immer schwieriger werden würde und ein Umzug die einzig sinnvolle Alternative darstellt um nicht in absolutem Streit auseinander zu gehen.

Die Wohnung die wir ins Auge gefasst haben ist im Dachgeschoss in einem kleinen Dorf (max. 100 Einwohner). Im Haus selbst leben (neben uns) noch 2 weitere Parteien. Die Wohnung hat 50 Qm und soll uns kalt 250 Euro kosten. Die Warmmiete beträgt 310 Euro. In diesen 310 Euro ist alles drin außer Strom!

Da ich leider nicht weis mit wie viel ich rechnen muss dachte ich ich frage mal nach einem groben Richtwert... wenn Ich alle Kosten (Warmmiete, Strom, GEZ und Internet/Telefon) zusammenrechne darf ich nicht über 450 E8uro kommen da das ganze sonst meinen finanziellen Rahmen sprengen würde... Meine Frage ist nun: Passt das? Reichen 450 Euro aus um eine Wohnung dieser größe zu unterhalten?

Lebensmittel, Waschmittel und was noch so alles kommt kaufen wir auch jetzt schon selbst, das rechne ich nun also nicht extra... uns geht es um den Oben beschriebenen Beitrag von 310 Euro warm und allen Nebenkosten die eine Summe von 450 Euro nicht übersteigen sollten!

Liebe Grüße und Danke schon jetzt für einige Antworten!

3 Kommentare zu „Nebenkosten...”

Berthelstal Experte! 24.01.2011 00:09

Das mit der Warmiete vergessen Sie, denn
eine Vereinbarung im Mietvertrag, wonach der Mieter eine pauschale Bruttowarmmiete bezahlen muss, ist in der Regel unwirksam. Nur wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt und dieses über maximal zwei Wohneinheiten verfügt, ist die Vereinbarung einer solchen Bruttowarmmiete zulässig, entscheid der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 212/05).
Das resultiert aus der Heizkostenverordnung, nach der die Haizkosten verbrauchsabhängig zu berechnen sind.

Bladder Experte! 24.01.2011 05:34

Ich verstehe die Frage so, dass es sich nicht um eine Pauschalmiete handelt. Es wird doch im Beitrag zwischen Kaltmiete und Warmmiete getrennt..

Wenn es nur um den Strom geht, der bei geschätzten 50.-€/mtl liegen dürfte, dann bleiben Sie locker unter Ihrem Limit. Aber ansonsten ist alles von Ihrem Lebensstil abhängig.

Fagris 24.01.2011 06:09

Hallo und danke für die antworten !

Wie bladder schon feststellte geht es mir nicht um ein recht oder so sondern eher darum das ich wissen möchte ob ich mit 450 Euro bei einer Kaltmiete von 250 Euro hin komme wenn ich Heizung, Strom, Wasser abziehe. Ich möchte quasi erfahrungswerte von Menschen die in einer ähnlichen Wohnung leben.

Der Kommentar von bladder macht schonmal Mut ;)

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