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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
[/b:064a2]brauche dringend Hilfe, habe mir vor einiger Zeit eine Wohnung angeschaut, obwohl ich es nicht wollte bin ich an einer Wohnungsvermittlerin geraten, ich nenne Sie mal Frau X, ich habe bei Ihr, bei einer Wohnungsbesichtigung, einen Interessentenbogen ausgefüllt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht das Sie beruflich Wohnungen Verwaltet/Vermittelt. Frau X sicherte mir mündlich zu das keinerlei Kosten durch Unterschreiben dieses Bogens für mich entstehen, er wäre nur für Sie, rein unverbindlich, damit Sie meine Daten hat und mir evtl. andere Wohnungen zeigen könnte, die für mich passend wären. (Meine Freundin war dabei als Zeuge)
Ich habe dann eine andere Wohnung von Ihr besichtigt, die mir dann auch gefiel. Frau X wollte dann so schnell wie möglich die Mietverträge vorbereiten, einige Tage später wollte ich dann zu Frau X und den Mietvertrag unterschreiben, worauf Sie mir einen Zettel hinlegte, wo Ihre Vermittlungsprovision draufstand. Da ich völlig unwissentlich darüber war, das Sie eine Provision von mir erhalten sollte, habe ich erstmal gesagt das ich das nicht mitmachen werden, darauf schlug Frau X mir vor, mit dem Vermieter zu reden, ob er einen Teil übernehmen würde. Ich habe gesagt das Sie das machen könne, aber ich trotzdem über die ganze Sache noch einmal nachdenken müsse. Ich durfte dann auch die Mietverträge zur genauen Durchsicht mitnehmen, ich machte am selben Tag vorsorglich neue Termine mit anderen Vermietern(Wohnungsanbietern) und schaute mir einen Tag später auch die Wohnungen an. An dem Tag rief Frau X mich an und sagte mir das der Vermieter einen Teil der Provision übernehmen würde, ich teilte Ihr mit, das ich mir an diesem Tag noch weitere Wohnungen bei anderen Wohnungsanbietern angucken werde, worauf Sie sagte das es kein Problem währe, ich sollte Ihr mitteilen wofür ich mich entscheiden würde.
Ich habe dann auch eine entsprechende Wohnung für mich gefunden und noch am selben Tag den Mietvertrag unterschrieben. Dieses teilte ich auch wie abgesprochen der Frau X mit, worauf Sie Ihre Mietverträge wiederhaben wollte, natürlich gab ich Ihr diese wieder.
Für mich war damit die Sache aus der Welt und ich war froh eine gute Wohnung gefunden zu haben. Doch leider bekam ich nochmals Post von Ihr , eine Rechnung in Höhe von 81,20 Euro. Als Anlage war meine Interessentenbogen beigefügt, mit zwei Klauseln die ich am Tage der Unterschrift dort gar nicht drauf gesehen habe, (Zeuge meine Freundin)
1. ... Vermittlungsprovision wird bei Vertragsabschluss fällig... usw.
2. ...bei telefonischer oder schriftlicher Anmietung wird eine Bearbeitungsgebühr von 81,20 Euro fällig...
Ich habe sie daraufhin angerufen, und Ihr gesagt das Sie die Mietverträge nie hätte fertig machen müssen, wenn ich gewusst hätte das eine Provisionszahlung meinerseits gemacht werden sollte. Natürlich habe ich Sie auch auf die beiden Klauseln hingewiesen, worauf Sie meinte was ich Ihr unterstellen wolle ( Leider habe ich damals keine Durchschrift des Interessentenbogens erhalten, ist das rechtmäßig?).
Ich habe Frau X schriftlich bekundet das ich keine Gebühr bezahlen werde, weil Sie unter diesen Umständen die Mietverträge nie hätte fertig machen müssen, wenn ich gewusst hätte das eine Provisionszahlung meinerseits gemacht werden sollte. Somit ist für mich keine Leistung erbracht worden, wofür ich bezahlen müsste.
Ich habe jetzt wieder einen Brief bekommen, in dem mir bis zum 5 April zeit gegeben wird das Geld zu überweisen.
Meine Fragen:
Muss ich zahlen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Wie sieht das mit dem Betrug der beiden Klauseln aus?
Gibt es Gerichtsentscheide über solche Interessentenbögen usw.?
schreibt einfach alles zu diesem Thema, toll wäre es auch wenn Beispiele dabei sind, muss aber nicht.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus bei denen die bis hierher gelesen haben und mir helfen wollen/können!
Stichwörter: interessenvertrag + gültigkeit

1 Kommentar zu „Gültigkeit eines Interessenvertrag”

Rano Experte!

Wenn Du die beiden Klauseln richtig wiedergegeben hast...

1. ... Vermittlungsprovision wird bei Vertragsabschluss fällig... usw.
2. ...bei telefonischer oder schriftlicher Anmietung wird eine Bearbeitungsgebühr von 81,20 Euro fällig... [/quote:f35a3]

... ist doch keine Anspruch ihrerseits zustande gekommen?!

Gruß
Ralph

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