Susanne
Der Vermieter darf Nebenkosten erst ab Vertragsbeginn berechnen, für die Zeit davor hat er für Forderungen ja gar keine Vertragsgrundlage.
(Grundlage für Forderungen ist immer ein Vertrag - daher sind auch Nebenkosten zu zahlen, wenn man nicht dort wohnt, weil ein Vertrag besteht aus dem sich diese Forderungen ergeben. Es ist also unabhängig davon wer wo wohnt. Gleichzeitig kann der VM aber auch für die Zeit vor Vertragsabschluss keine Forderungen geltend machen. Leerstand ist vom Vermieter zu tragen)
szally74
Hallo,ich habe das gleiche Problem.Der Mietvetrag lief ab dem 01.02.06 und habe den Schlüssel im Dezember 2005 bekommen.Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen und soll für Dezember 05 und Januar 06 auch Nebenkosten bezahlen.Habe aber im Dezember ein Übergabeprotokoll bekommen.Ist dieses Protokoll rechtlich wirksam?
Schön wäre eine Antwort mit Quellenangabe!
lg
szally
Susanne
Ein Protokoll ist doch lediglich die Dokumentation des Zustands der Wohnung und der Zählerstände zu einem bestimmten Zeitpunkt. Natürlich ist das wirksam mit beiden Unterschriften, zur Kenntnisnahme. Aber nicht als Grundlage für eine Forderung wie Miete oder Nebenkosten.