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Anwaltskosten des Verwalters
Ist ein Wohnungseigentümer auch zugleich der Verwalter der Wohnanlage, kann er die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Prozess, den die anderen Wohnungseigentümer gegen ihn wegen Verletzung seiner Verwalterpflichten erfolgreich geführt haben, nicht auf die Eigentümergemeinschaft abwälzen.
Beschluss des BayObLG vom 06.09.2001
2Z BR 119/01
ZAP EN-Nr. 106/2002