Gast hat diese Frage gestellt
Nabend allerseits...
Um das mal allgemein zu formulieren:
Wenn ein Mieter zum 01.03.03 in eine Wohnung eingezogen ist, kann es doch nicht rechtens sein, wenn er jetzt (Dezember 04) eine NK Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.-31.12.03 bekommt, oder? Desweiteren würde mich interessieren, ob es allgemein eine Richtlinie gibt, wie hoch die Nebenkosten-Nachzahlung im Verhältnis zur Miete ausfallen darf, weil man beim Einzug ja erstmal davon ausgeht, dass die Vorauszahlung groß genug sein sollte und sich die reale Miete im Nachhinein ja beträchtlich erhöhen kann, wenn man einige hundert Euro nachzahlen soll.
Vielen Dank,
Björn