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Ines090 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne circa 1 Monat in dieser Wohnung. Die Miete ist für das komplette Jahr vorbezahlt. Doch, da ich ein Baby erwarte, würde ich gerne wieder in die Nähe meiner Mutter ziehen, da ich so flexibler bin und die Möglichkeit besteht, meine Schule noch fertig zu machen.

Im Mietvertrag steht, dass ich mindestens 3 Jahre drin wohnen muss. Länger ist ihm egal.

Ich habe hier schon einiges gelesen, aber nichts traf 100% auf meinen Fall zu.
Zu dem beträgt die monatliche Kaltmiete 440€, das Arbeitsamt übernimmt nur bis 360€.
Ich habe was gelesen von Untermieter oder so.. würde das in meinem Fall auch zutreffen?

Hoffe ihr werdet aus meinem Kauderwelsch schlau.
Über rasche antwort würde ich mich sehr freuen.

mfG Ines

8 Kommentare zu „Mindestmietzeit 3 Jahre, aus persönlichen Gründen früher kündigen”

Susanne Experte! 22.01.2009 23:06

Bitte mal den genauen Wortlaut des Mietvertrags.
1.) Zeitmietvertrag? Begründung?
2.) Verzicht auf ordentliche Kündigung für 3 Jahre (einseitig?beidseitig)?

Ines090 22.01.2009 23:41

Hallo!
Also da steht

Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2009, es läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen siehe 2.

Und zwischen diese und die nächste Zeile hat er dazwischen gequetscht: Mindestmietzeit 3Jahre.

Zu den Kündigungsfriste steht: Die Kündigungsfrist ebträgt für den Mieter 3 Monate, für den Vermieter ....

mehr steht da nicht =(

LG

Ines090 22.01.2009 23:46

Habe grad noch unter ,,§ 23- Weitere Vereinbarungen" entdeckt dass da steht: Mindestmietzeit 3 Jahre!

Susanne Experte! 22.01.2009 23:56

Also meines Erachtens ist das gar nichts!
Weder ein Verzicht auf Kündigung noch ein Zeitmietvertrag. Ich denke, Du kannst mit 3 monatiger Frist kündigen.
Um Rechtssicherheit zu erlangen solltest Du eine Antwort von einem Rechtsanwalt haben. Entweder, Du gehst mit dem Mietvertrag zum Anwalt und lässt ihn prüfen oder Du stellst die Frage mit den genauen Angaben zum Mietvertrag bei frag-einen-Anwalt.de

Möglicherweise wird der VM das als Individualvereinbarung deklarieren wollen. Dabei ist wichtig: stand das Thema zur Diskussion, hattest Du die Wahl oder hat er das einfach handschriftlich eingetragen und ohne hättest Du den Mietvertrag nicht bekommen? Vielleicht weisst Du ja, ob diese Vereinbarung auch in anderen MV im Haus gebraucht werden?

Ines090 22.01.2009 23:59

Hallo!
Vielen dank für deine schnelle Antwort.
Ich hatte keine andere Wahl, als die 3 Jahre zu akzeptieren. Ohne diese Vereinbarung hätte ich den Mietvertrag nicht bekommen. Die Vereinbarung wurde nicht mit anderen Mieter getroffen, da nur eine Wohnung in diesem Haus meinem Vermieter gehört.

LG Ines

Ines090 23.01.2009 00:02

Noch was:
Alle Punkte unter Mietzeit d.h Befristeter Kündigungsauschluss, vorrübergehender Gebrauch, Zeitmietvertrag usw sind gestrichen

Susanne Experte! 23.01.2009 00:05

OK- hört sich m.E. gut an.
Wie gesagt, damit Du sicher gehen kannst, Info vom Anwalt holen, damit Du dem VM gleich kontra geben kannst!
Viel Glück!

Ines090 23.01.2009 00:07

Nochmals danke für die super schnellen Antworten =))

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