Berthelstal 26.11.2009 08:48
Das generell bei einem mündlichen Vertrag keine Nebenkosten gezahlt werden müssen, erscheint mir dubios.
Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genauso wirksam wie ein schriftlicher. Für einen solchen mündlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln in vollem Umfang.
Ebenfalls kann durch schlüssiges Verhalten (zum Beispiel durch Zahlung der Nebenkosten oder die vorbehaltslose Entgegennahme der Miete durch den Vermieter) ein stillschweigendes Einverständis angenommen werden. Ein Mietverhältnis ist damit dann begründet. Der Mieter genießt den vollen Mieterschutz usw. alle mietrechtlichen Regeln (Gesetze sind anwendbar).
Mündlich ist halt immer Rede und Gegenrede und nichts Genaues.
edy 27.11.2009 10:22
Hallo Simbatiger,
Wenn du doch für Monate Dez.08 bis August 09 bezahlt hast,dann ist das
doch ein Nachweis das es über die Neben-
kosten auch einen mündl.Vertrag gibt.
lg
edy