Susanne
Wen willst Du mit dem Vertrag denn absichern? Dich?
Seinen Lebensgefährten darf man ohne Erlaubnis des VM aufnehmen, daher darfst Du auch in die Wohnung Deines Freundes ziehen, der VM sollte nur informiert werden.
Da Ihr bald wieder umziehem werdet und der nächste MV demnach wohl auf Euch beide laufen wird, wozu ein Untermietvertrag?
Gast
danke erstmal für die Antwort.
Das ich ohne Probleme bei ihm einziehen kann, weiß ich und der Vermieter ist auch schon darüber informiert. Nur wollte ich mich absichern für die Zeit der Wohnungssuche, weiß ja nicht wie lange es sich hinziehen wird. Mein Freund meinte im Fall einer Trennung müsste ich dann innerhalb 2 Wochen aus der Wohnung, wenn nichts schriftliches vorliegt. Stimmt denn das?
Danke, Tanja
Susanne
Das hängt doch von Deinem Freund ab !!! Dass Du im Falle einer Trennung ausziehen musst, wäre bei dieser Konstellation (seine Wohnung, er ist Hauptmieter) selbstverständlich. Wann Du ausziehen musst hängt aber ganz von Deinem Freund, dann Ex-Freund, ab. Wenn Ihr Euch beide wie erwachsende Menschen benehmt brauch man hier keinen Vertrag.
Unter diesen Umständen solltest Du Dir allerdings genau überlegen, ob Du zu ihm ziehem möchtest.