fin
Er darf Dir zwar fristlos kündigen, aber wie Dir schon geraten wurde, nur mit Räumungsklage plus Urteil aus der Wohnung werfen. Deine privaten Sachen darf er selbstverständlich nicht einbehalten, die bleiben Dein Eigentum.
Du kannst also weiterhin in der Wohnung bleiben bis ein Räumungsurteil vorliegt. Ich würde an Deiner Stelle aber nicht so lange warten und wieder monatelang nicht zahlen. Das bringt nur noch mehr Schwierigkeiten.
Versuche bald bei Verwandten unterzukommen, denn ohne familiäre Unterstützung ist das im Moment schlecht zu regeln.
TrioxX
Ja aber was mich wundert ist:
Warum darf er mich fristlos kündigen wenn er selbst die Zahlung auf seinem Konto beim Arbeitsamt veranlasst hat?
Ist doch dann nicht meine Schuld. Und die Miete die wirklich meine Schuld ist, kann er doch von der Kaution nehmen, schließlich hab ich für das, wofür diese Kaution ja eigentlich da ist nochmal 174€ zusätzlich gezahlt.
Susanne
Die Kaution ist nicht zum Abwohnen da !!!
Weiterhin hast Du Dich darum zu kümmern, dass Dein Vermieter seine Miete erhält, auch wenn die vom Amt direkt überwiesen wird.
Der Vermieter hat nämlich mit Dir einen Mietvertrag und nicht mit dem Amt, immerhin lässt er sich nicht verarschen!
Christoph_A.
Der Vertragspartner vom VM ist ausschließlich der Mieter und nicht irgendwelche Ämter. Folglich hat sich der Mieter darum zu kümmern, daß die Miete pünktlich gezahlt wird. Damit muß sich der VM nicht auseinandersetzen.
Und die Kaution ist nicht zum Abwohnen da, sondern zum Ausgleich von nicht gemachten Renovierungsarbeiten zum Beispiel.
TrioxX
Aber wofür zahle ich dann Reinigungskosten? Und wieso lese ich sowas:
Die Mietsicherheit (auch fälschlich oft verallgemeinernd Kaution genannt) dient bei freifinanziertem Wohnraum der Absicherung sämtlicher aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters (Miete, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz, Prozeßkostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen und Schäden zulässig (§ 9 Abs. 5 S. 1 WoBindG).[/quote:1811e]
Aber mal ganz davon ab zurück zu meiner wichtigsten Frage:
Darf er mich so ohne weiteres einfach vor die Tür setzen trotz der gegebenen Witterung aufgrund der gegebenen Umstände, die ich auch MIT zu verantworten habe.
Sorry, aber wieso soll es meine Pflicht sein ihn jeden Monat zu fragen ob das Amt überwiesen hat, wenn er dessen Direküberweisung selbst veranlasst hat? Wenn kein Geld kommt würde ich als Vermieter doch schon nach der Ersten Zahlung mal etwas sagen und nicht einen Tag vor dem Rauswurf, oder sehe ich das falsch?
Laut meiner Information kann er die Mietkaution nämlich doch als Mietersatz nehmen (mit Rückzahlungspflicht von mir an den Vermieter).
Und wen ich richtig informiert bin, darf ich doch sowieso 2 Monatsmieten im Rückstand sein, bevor er eine Räumgsklage einreicht (was natürlich kein Freibrief für mich sein soll). Aber grundlegend ists doch so, dass er mich OHNE diesen Beschluss nicht ohne Ersatzwohnung geschweige denn überhaupt rauswerfen darf?!?
Und erst recht meine Klamotten. Er sagte nämlich irgendwas von Mieterpfändung oder sowas (bin mir nicht mehr ganz sicher...) mit der Auflage, dass ich mein Privateigentum (Briefe, Computer, Geschirr, Lebensmittel... Alles halt) erst dann bekomme, wenn er das geld hat.
Dann kann ich doch meine Kaution wieder einfordern im Gegenzug, aber das will ich ja nicht, sondern eher, dass diese Kaution als Auslage meines Verzugs genommen wird. Zumindest bis der Beschluss vorhanden ist.
Christoph_A.
Du solltest Dich wirklich mal eingehender mit Deinen Pflichten als Mieter auseinandersetzen.
Zu Deinen Einwänden:
"Darf er mich so ohne weiteres einfach vor die Tür setzen trotz der gegebenen Witterung aufgrund der gegebenen Umstände, die ich auch MIT zu verantworten habe. "[/i:66da7]
Nein, das natürlich nicht. Er hätte eine Räumungsklage einreichen müssen, wobei die Kosten dann aber zu Deinen Lasten gehen.
"Sorry, aber wieso soll es meine Pflicht sein ihn jeden Monat zu fragen ob das Amt überwiesen hat, wenn er dessen Direküberweisung selbst veranlasst hat?"[/i:66da7]
Weil Du der Vertragspartner des VM bist und dafür zu sorgen hast, das die Miete pünktlich da ist. Das ein Amt Deine Miete bezahlt, entbindet Dich nicht von dieser Pflicht.
"Wenn kein Geld kommt würde ich als Vermieter doch schon nach der Ersten Zahlung mal etwas sagen und nicht einen Tag vor dem Rauswurf, oder sehe ich das falsch? "[/i:66da7]
Sicher könnte er das, muß er aber nicht. Es gibt so gesehen kein Recht auf eine Mahnung. Wenn der Rückstand mehr als zwei Mieten beträgt, kann fristlos gekündigt werden, weil der Mieter auch ohne Mahnung sich im Rückstand befindet.
"Laut meiner Information kann er die Mietkaution nämlich doch als Mietersatz nehmen (mit Rückzahlungspflicht von mir an den Vermieter). "[/i:66da7]
Falsch und das würde schon des öfteren von Gerichten so entschieden. Die Kaution dient dazu Forderungen zu befriedigen, die nach Beendigung des Mietverhältnisses auftreten z.b. NK-Nachzahlungen oder auch Kosten für nicht erledigte Schönheitsreparaturen.
"Und wen ich richtig informiert bin, darf ich doch sowieso 2 Monatsmieten im Rückstand sein, bevor er eine Räumgsklage einreicht (was natürlich kein Freibrief für mich sein soll). "[/i:66da7]
Ist zwar streng genommen auch richtig, nur kann auch wg. permanent verspäteter Mietzahlung auch gekündigt werden. Zwar nicht fristlos, aber zumindest fristgerecht.
"Aber grundlegend ists doch so, dass er mich OHNE diesen Beschluss nicht ohne Ersatzwohnung geschweige denn überhaupt rauswerfen darf?!? "[/i:66da7]
Es müßte eine Räumungsklage eingereicht werden. Das mit der Ersatzwohnung ist übrigens Quatsch. Das gilt nur für den Bereich wenn wg. Eigenbedarf gekündigt wird und der VM noch mehrere Wohnungen hat. Aber niemals bei Zahlungsrückstand.
"Und erst recht meine Klamotten. Er sagte nämlich irgendwas von Mieterpfändung oder sowas (bin mir nicht mehr ganz sicher...) mit der Auflage, dass ich mein Privateigentum (Briefe, Computer, Geschirr, Lebensmittel... Alles halt) erst dann bekomme, wenn er das geld hat. "[/i:66da7]
Der VM hat ein sogenanntes Vermieterpfandrecht an den Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingebracht hat. Zahlst Du nicht, kann er die Sachen verkaufen und aus dem Erlös seine Forderung befriedigen.
fin
Verwechselt Du "Reinigungsgebühr" vielleicht mit der Nebenkostenvorauszahlung?
TrioxX
@fin
Nein, so stehts auf dem Mietvertrag. "Reinigungsgebühr" und das hat man mir so erklärt, wie als wenn das eine geheim genannte Kautionsrate ist.
@alle anderen
Aber... Zählt auch eine mündliche Kündigung oder hätte er abwarten müssen bis die "schriftliche" Kündigung sowie das "schriftliche" Vermieterpfandrecht meinen Postkasten bzw. mich erreicht hat oder war das von ihm aus richtig, mich 2 Tage davor schon rauszuwerfen?
Mal ganz davon abgesehen, habe ich mal seinen Chef angerufen (denn der Kerl ist nicht der Vermieter sondern einer seiner Untertarnen) und als ich dem sagte, dass das Geld rückwirkend gezahlt wird, weil der Herr Hauswirt die Zahlung auf seinem Kontro ja selbst veranlasst hat taten sich ihm folgende Fragen auf
=> Wer zahlt denn die Miete zurück?
=> Du bekommst die Miete vom Arbeitsamt?
Was nu?