Der_Mario
"Direktkosten" kann alles mögliche sein, ob das zulässige oder unzulässige Kosten sind, kann man aufgrund dieser Bezeichnung nicht beurteilen.
Überweise den Betrag für die unstrittigen Posten und warte mit dem Rest ab, bis Dein Vermieter Dir mitgeteilt hat, um welche Kosten es sich handelt.
ms.bisley
angeblich handelt es sich über den allgemeinstromzähler den wir genutzt haben sollen. Das stimmt aber nicht, nur wie sollen wir das beweisen?
LG
ms.bisley
Der_Mario
Der Vermieter muss belegen, dass die Kosten umgelegt werden dürfen.
Schriftlich Widerspruch einlegen und Belegeinsicht fordern.