Susanne
Genauso ist es!
Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).
tenant61
. dem hab ich nichts hinzuzufügen, außer dass ich dem nichts hinzuzufügen hab.
fin
Abfallgebühren werden von den Kreisverwaltungen pro Haushalt und Personenzahl erhoben. Vermieter müssen zwar Betriebskosten für leerstehende Wohnung selbst tragen, jedoch keine Müllgebühren, wenn hier kein Haushalt angemeldet, demgemäß auch kein Müll in dieser Wohnung bei Leerstand anfällt. Der Vermieter selbst zahlt seine Müllgebühren für seine eigene Wohnung.
Abfallgebühren können daher sehr wohl bei einem Leerstand ruhen bis zur Weitervermietung.
tenant61
das mag zwar hier und da so sein, gilt aber nicht grundsätzlich. die kommunen regeln das immer noch selbst und damit unterschiedlich. in vielen kommunen werden die abfallgebühren nach dem volumen des bereitgestellten behälters berechnet.
stell dir ein haus mit 4 wohnungen vor; in einer wohnst du selbst. die oma unterm dach stirbt, eine wohnung steht leer, und der junge mann im erdgeschoß zieht zu seiner freundin. wat nu? sollst du jetzt die gesamten abfallgebühren für ein 4-parteien-haus selber tragen, nur weil vor dem haus eine entsprechend große tonne steht? das kann die lösung nicht sein, gelle?
fin
Nein, das kann sie nicht sein. Deswegen gehen schlaue Kommunen ja auch hin und berechnen nach Personenzahl der Haushalte, wie schon von mir erklärt.
Für die Wohnung, die ich selbst bewohne zahle ich die Gebühren nach der Personenanzahl in meiner Wohnung. Die Oma unterm Dach wird abgemeldet beim Einwohnermeldeamt und somit dieser Haushalt gelöscht. Keine Berechnung mehr nach Tod. Der junge Mann, der zu seiner Freundin zieht, meldet sich ebenfalls beim Einwohnermeldeamt ab, es werden von der Kommune ab Abmeldedatum keine Müllgebühren mehr berechnet. Ausnahme: Er vergisst sich abzumelden oder behält die Wohnung als Zweiwohnung. Der Vermieter zahlt hier dann nur Müllgebühren für die tatsächlich vorhandenen Haushalte.
Zahlt er in Kommunen mit Kosten nach Tonnenumfang, so sollte er sich schnellstens nach einer kleineren Variante umsehen.
Erstere Lösung des Problems vieler Kommunen aber ist gerechter. Das könnte doch die Lösung sein, gelle?
tenant61
. klar könnte das eine lösung sein. danach wurde aber nicht gefragt. im vorliegenden fall ist nicht bekannt, wie die kommune die gebühren festsetzt. da kann man nicht hingehen und den optimalfall annehmen, zumal der hier ganz offensichtlich nicht vorliegt, denn sonst wäre das problem nicht entstanden.
fin
Es ging ja auch darum zu erklären, dass wo kein Müll anfällt, keine Müllgebühren zu erheben sind und somit eine Mehrbelastung anderer Mieter nicht erfolgen darf. Der Vermieter aber muss die Müllgebühren auch nicht tragen, da er i.d.R. keinen Müll dort verursacht wo er selbst nicht wohnt.
Für eine Bereitstellung kleinerer Gefäße aber sollte er sorgen, wenn tatsächlich die Müllgebühren nach Fassungsvermögen der Tonnen berechnet werden. Ganz eindeutig aber geht das aus dem beitrag des fragestellers aber nicht hervor.
tenant61
. naja, ich vermute die wurzel des problems liegt u.a. darin, dass kein vermieter bei einem leerstand sofort daran denkt, sich um eine kleinere tonne zu kümmern. er hat andere sorgen, nämlich die suche nach dem neuen mieter. und dass die hütte monatelang leer stehen könnte, ahnt man ja vorher auch nicht. ganz abgesehen davon, dass es tonnen nicht in beliebigen größen gibt, so dass man nicht einfach hingehen kann und sagen "statt 10 hausbewohner hab ich nur noch neun, stellt mir bitte eine um 10% kleinere tonne auf". das ist einfach nicht machbar. die mitmieter können aber dafür nichts, an ihren nebenkosten darf sich daher nichts ändern. leerstandsrisiko ist und bleibt nun mal sache des vermieters, auch hinsichtlich der nebenkosten.
fin
Richtig. Schon mal etwas gedacht. Es macht sicher keinen Sinn für 3 Monate ein kleineres Gefäß zu bestellen und danach wieder das größere.
Kosten aber bleiben gleich und der Vermieter muss diese Kosten mittragen, sich also als 3. Person für die 3 Monate einsetzen.
Ein Problem aber, dass die Kommunen besser lösen sollten, denn diese bekommen letztendlich die Gebühren. Auch für den Haushalt, der keine Müll mehr verursacht. Daher die von mir beschriebene gerechtere Variante.
tenant61
. schön, dass wir uns mal einig sind. aber ich denke, auch wenn der von dir beschriebene weg der richtigere wäre, man darf ihn hier nicht als lösung des problems präsentieren, wenn die kommunalen gegebenheiten diese lösung gar nicht zulassen. gottseidank kann wenigstens der vermieter von öffentlich gefördertem wohnraum ein umlageauswallwagnis mit in die abrechnung packen, das in solchen fällen für einen gewissen ausgleich sorgt.
Schrooti
Bei mir ist tatsächlich so, dass die Gemeinde die Gebühr nach der Größe der Tonne erhebt. Eine kleinere Mülltonne ist für die Zeit des Leerstands vom Vermieter nicht bereitgestellt worden.
Wenn ich eure Diskussion jetzt richtig interprätiere, hätte der Vermieter die Wohnung mit einer Person für die Leerstandszeit zu seinen Lasten berechnen müssen. (3 Personen im gesamten Haus, daher ein Drittel der Kosten für die Leerstandszeit)
tenant61
. yup, genauso isset. <!-- s --><!-- s -->