Susanne
Haben alle Eigentümer sich an der Anschaffung beteiligt, diejenigen, die vermieten, wollen nun die Kosten auf die Mieter umlegen?
Mal in google betriebskostenverordnung eingeben-dort steht alles, was umgelegt werden kann.
Beziehen sich die Mietverträge bezüglich der BK nicht auf die BK-Verordnung, müsste dieser Punkt separat mit dem M vereinbart sein.
Davon kann wohl kaum ausgegangen werden.
Gast
Haben alle Eigentümer sich an der Anschaffung beteiligt, diejenigen, die vermieten, wollen nun die Kosten auf die Mieter umlegen?
Mal in google betriebskostenverordnung eingeben-dort steht alles, was umgelegt werden kann.
Beziehen sich die Mietverträge bezüglich der BK nicht auf die BK-Verordnung, müsste dieser Punkt separat mit dem M vereinbart sein.
Davon kann wohl kaum ausgegangen werden.[/quote:15ca0]
Hallo Susanne,
Danke für Deine Hinweise.
Es haben alle Eigentümer für die Anschaffung bezahlt. Die Vermieter beabsichigten ihren Anteil an die Mieter weiterzureichen, da sie die Möbel voll mit nutzen.
Es gibt keine gesonderte Vereinbarung.
Grüsse
Andreas