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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Mutter hat vor ein paar Tagen ihre Nebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten.

Auf der Rechnung steht groß drauf:
"Abrechnungszeitraum 8.1.2005 - 3.3.2006"

der Verbrauch ist also für 14 Monate angegeben und berechnet und ergeben in summe ca. 1800€

Sie zahlt im Monat 100€ Nebenkosten. Die Vorauszahlungen gibt der Vermieter mit 12x 100€ = 1200 an. Nachzahlung also 600€

Jetzt hat sie die Rechnung dahingehend korrigiert, dass sie die Vorauszahlungen vom 1.1.05 - 3.3.06 = 15x 100 = 1500€ korrigiert hat, da die letzte abrechnung bis 31.12.04 ging. Sie will also nur 300€ nachzahlen da sie die restlichen 300€ ja schon mit der Miete beglichen hat.

Der Vermieter weigert sich aber und will die 600€ sehen.

Jetzt ist meine Fragen:

1. Muß sie 300 oder 600€ Zahlen?
2. Darf die Rechnung überhaupt auf 14 Monate sein?

Danke für eure antworten!
Stichwörter: nebenkosten + berechen + monate

11 Kommentare zu „Nebenkosten für 14 Monate berechen?”

fin Experte!

Znächst einmal hatten Sie den Abrechnungszeitraum ...2005 bis...2006 angegeben. Das wären nur 3 Monate. Sie meinten aber wohl 2004, oder?
Eine Betriebskostenabrechnung geht immer über 12 Monate. Hat denn Ihre Mutter die Wohnung gekündigt und zieht Ende März aus?

samson12

hallo, danke für ihre antwort!

der abrechnungszeitraum sollte korrekt sein.

1.1.2005 bis 3.3.2006 = 1.1.05 - 31.12.05 + 1.1.06-3.3.06 = 12 + 2 = 14

das mietverhältnis besteht nach wie vor und wurde nicht gekündigt.
der vermieter hat aber wohl erst im märz den ölstand für die heizungsanlage vermessen und dadurch den abrechnungszeitraum von 14 monaten gewählt.

sie sagen eine abrechnung geht über 12 monate, welche 12 monate darf der vermieten denn dann berechnen nur noch die letzen also 3.3.05-3.3.06 oder die ersten 1.1.05-31.12.05.

wie kann man denn dann den verbrauch /die kosten umrechnen wenn der vermieter nur einen wert für 14monate hat?

fin Experte!

Sorry, der Rechenfehler lag auf meiner Seite bei Ihrer Jahrsangabe. Normalerweise sollte es eine Abrechnung vom 01.01.05 bis zum 31.12.05 sein. Die Monate dieses Jahres fallen in die nächste Abrechnung.
Wie viele Mietparteien hat denn das Haus? Bekommen Sie keine Abrechnung von einer Wärmedienstfirma? Diese bearbeiten normalerweise immer eine korrekten Zeitraum für die Abrechnung (12 Monate).
Wenn der Vermieter nun tatsächlich diesen längeren Zeitraum berechnet, dann muss er selbstverständlich auch Ihre Vorauszahlungen für diesen Zeitraum als Gutschrift abziehen. Da liegen Sie im Recht.
ACHTUNG, DAS IST EINE FALSCHE AUSKUNFT - EINE ABRECHNUNG DARF ZWAR ÜBER WENIGER ABER NIEMALS ÜBER MEHR ALS 12 MONATE GEHEN !!![/color:9c650][color=red:9c650] Editiert von Moderator, die langsam die falschen Antworten von FIN satt ist.[/color:9c650]

samson12

nein in der wohnung gibt es leider keine wärmezähler. das haus ist ein großes landhaus in dem der vermieter eine wohnung ausgebaut hat die meine mutter mietet. außerdem befindet sich eine ferienwohnung im dachgeschoss. die heizkosten werden auf basis der wohnfläche verteilt.
ich schätze die wohnung meiner mutter macht etwa 20% der gesamtwohnfläche aus sowie das selbe nocheinmal für die ferienwohnung.

wie die konkreten flächenverhältnisse aussehen, darüber schweigt sich der vermieter aus und reagiert auch nicht.

ich schätze dass keine böse absicht dahinter steckt eher inkompetenz. die besitzer sind nicht mehr die jüngsten und haben noch nie mieter im haus gehabt... trotzdem muß es mit rechten dingen zugehen!

Rano Experte!

Hallo

Normalerweise neige ich ja dazu, auch leicht[/b:b6ac0] fehlerbehaftete BK-Abrechnungen zu tolerieren, insofern man die Kosten zweifelsfrei verursacht hat.
In diesem Fall hattest Du aber bereits geschrieben, daß der VM auf einer nachweislichen falschen Abrechnung beharrt.
Richtig ist, dass eine BK-Abrechnung nur über 12 Monate ('Abrechnungszeitraum' ;) ausgestellt sein darf. (Und wenn er es schon über 14 Monate macht, dann soll er auch gefälligst die Vorauszahlung für 14 Monate einrechnen.) Der VM ist EINMAL frei, welche 12[/b:b6ac0] Monate er als Abrechnungszeitraum wählt. I.d.R. richtet man sich als VM danach, wann die städtischen/kommunalen Rechnungen eintreffen. Für die Zukunft muss er diesen Zeitraum dann einhalten. (Z.B. 1.1.05 bis 31.12.06 oder 1.3.05 bis
28.2.06)
Da es nun drei Wohnungen in dem Haus gibt, kann Deine Mutter auch (zumindest für die Zukunft) die Einrichtung einer Verbrauchserfassung für die Heizung fordern. Dem MUSS der VM nachkommen. Danach kann dann eine gesetzeskonforme Berechnung nach Grund- und Verbrauchsanteil erfolgen.

Nun hast Du ein paar Grundlagen. Ich meine herausgelesen zu haben, dass Du dem VM keine böse Absicht unterstellst und Du oder Deine Mutter mal 'ein ernstes Wörtchen' mit ihm reden wollt.

Bzgl. der Grundfläche des Gebäudes könntest Du mal zum (hier heißt es) Bauaufsichtsamt gehen. Man kann bei berechtigtem Interesse Einblick in die Bauunterlagen und Bauzeichnung nehmen. Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist aber dehnbar und es kommt auf die Laune des Herrn hinter'm Tresen an, ob er Dir die Unterlagen gibt.

Gruß
Ralph

samson12

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Hat mir sehr weitergeholfen, vielen Dank!

fin Experte!

@ Moderator

Mit meiner Antwort habe ich deutlich ausgedrückt, dass Abrechnungszeiträume über 12 Monate gehen. Und nicht, dass 14 Monate richtig ist. Der Fragesteller hat recht, das hatte ich auch geschrieben.
Wie Rano ebenfalls schreibt, müßte er, wenn er 14 Monate abrechnet, zumindest auch die Nebenkostenvorauszahlung für diesen Zeitraum berücksichtigen. Damit hat aber niemand von uns gesagt, dass 14 Monate Abrechnungszeitraum richtig ist. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Susanne Experte!

Offenbar scheinst Du immer das Richtige zu meinen und das Falsche zu schreiben....

Wenn der Vermieter nun tatsächlich diesen längeren Zeitraum berechnet, dann muss er selbstverständlich auch Ihre Vorauszahlungen für diesen Zeitraum als Gutschrift abziehen.[/quote:4d65b]



Wenn der Vermieter nun tatsächlich diesen längeren Zeitraum berechnet, dann ist die Abrechnung einfach formell und inhaltlich falsch, egal, was er sonstwo eingetragen hat !!!!![/size:4d65b]

fin Experte!

Das haben rano und ich auch nicht geschrieben, dass die Abrechnung für 14 Monate richtig ist, sondern dass diese doppelt falsch ist (wenn man zwischen den Zeilen lesen kann).
Und bitte nicht so schreien!

Susanne Experte!

Eigentlich sollte dieses Forum dazu dienen, dass man etwas in einfachen Worten erklärt. Dass die Leser in Deinen Postings zwischen den Zeilen lesen müssen ist m.E. nicht zumutbar.
Also bitte deutlicher schreiben und nicht nur undeutlich meinen!!!

fin Experte!

Bereits mit meiner Antwort vom Do., 23. März, 3:20 pm hatte ich klipp und klar geschrieben, dass eine Betriebskostenabrechnung immer über den Zeitraum von 12 Monaten geht. Dies ist keine undeutliche Sprache.l
Vielleicht das nächste Mal erst einmal richtig lesen, bevor man schreit <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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