Berthelstal 14.10.2009 11:50
Wenn Sie den Stellplatz für Ihre Schränke gemietet haben, dürfen diese dort auch stehenbleiben. Ansonsten gilt die Hausordnung. Wenn es dazu keine Festlegungen gibt kann die Vermieterin um des Haufriedens willen jederzeit eine Entfernung der Gegenstände verlangen. Ein Gewohnheitsrecht dazu gibt es nicht. Sie hat es offenbar nur geduldet mit den von Ihnen geschilderten Ergebnis. Inwieweit Brandschutzbestimmungen verletzt werden müßte durch die Feuerpolizei geklärt werden.
Minchen1987 16.10.2009 15:54
Also nach meines Wissens ist dies Brandschutztechnisch eben nicht gestattet. Generell darf der öffentliche Hausflur auch nicht mit gegenständen voll gestellt werden. Steht denn in der Hausordnung nichts dazu? Wenn ja müsste auch ein § dabei sein.
User75865 16.10.2009 21:12
ich bin kein jurist, aber:
ich gebe minchen recht,
ich denke, es handelt sich um 2 wohnungen, also 2 nutzungseinheiten, somit müsste es sich um einen sog. notwendigen treppenraum handeln dessen benutzung im brandfall für eine gewisse zeit gewährleistet werden muss und schränke/deren inhalt sind nunmal eine brandlast. somit muss ihr vermieter sie sogar auffordern diesen ersten rettungsweg frei zu räumen.
es ist zwar einerseits verständlich dass sie keine "geruchsbelästigung" in ihrer wohnung haben wollen, andererseits finde ich es nicht richtig wenn sie das problem ins treppenhaus verbannen, damit jeder etwas davon hat... es gibt gute spray's, falls es wirklich so geruchsintensiv ist.
User75865 16.10.2009 21:13
ach ja, 92cm ist nicht wirklich viel.