Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Pete78 hat diese Frage gestellt
Wir haben im Hausflur 2 Schränke stehen. Einen Haushaltschrank, ca. 1,8m hoch, 70cm breit und einen halb so hoen Schrank. Über uns wohnt eine Familie, die schon unsere Vormieter rausgeekelt hat. Aufgrund von Streitereien wegen eines Schrankes, den wir neben ihre 3!! Schränke auf die Zwischenetage gestellt haben, verlangt die Vermieterin jetzt die Entfernung sämtlichen Mobiliars aus dem Treppenhaus, obwohl die Schränke schon seit 3 Jahren da stehen und niemanden gestört haben. Von einem bekannten Feuerwehrhauptmann weiß ich, dass Brandschutztechnisch nichts gegen die Schränke spricht, zumal an der engsten Stelle der Durchgang noch 92 cm breit ist. Auf den kleineren der Schränke kann ich gut verzichten, aber einen Schuhschrank möchte ich schon aus geruchstechnischen Gründen nicht unbedingt in der Wohnung haben und eine Unterbringung der Schuhe im Keller kommt aufgrund von Feuchtigkeit nicht in Frage.

Müssen wir den Schrank entfernen?

Paragraphen oder Urteile wären sehr hilfreich, da unsere Vermieterin lt. berichten der Vormieter wegene jedem Mist gleich zum Anwalt rennt.

Vielen Dank für Hilfe.

4 Kommentare zu „Müssen wir uns dem Beugen?”

Berthelstal Experte! 14.10.2009 11:50

Wenn Sie den Stellplatz für Ihre Schränke gemietet haben, dürfen diese dort auch stehenbleiben. Ansonsten gilt die Hausordnung. Wenn es dazu keine Festlegungen gibt kann die Vermieterin um des Haufriedens willen jederzeit eine Entfernung der Gegenstände verlangen. Ein Gewohnheitsrecht dazu gibt es nicht. Sie hat es offenbar nur geduldet mit den von Ihnen geschilderten Ergebnis. Inwieweit Brandschutzbestimmungen verletzt werden müßte durch die Feuerpolizei geklärt werden.

Minchen1987 16.10.2009 15:54

Also nach meines Wissens ist dies Brandschutztechnisch eben nicht gestattet. Generell darf der öffentliche Hausflur auch nicht mit gegenständen voll gestellt werden. Steht denn in der Hausordnung nichts dazu? Wenn ja müsste auch ein § dabei sein.

User75865 16.10.2009 21:12

ich bin kein jurist, aber:

ich gebe minchen recht,
ich denke, es handelt sich um 2 wohnungen, also 2 nutzungseinheiten, somit müsste es sich um einen sog. notwendigen treppenraum handeln dessen benutzung im brandfall für eine gewisse zeit gewährleistet werden muss und schränke/deren inhalt sind nunmal eine brandlast. somit muss ihr vermieter sie sogar auffordern diesen ersten rettungsweg frei zu räumen.

es ist zwar einerseits verständlich dass sie keine "geruchsbelästigung" in ihrer wohnung haben wollen, andererseits finde ich es nicht richtig wenn sie das problem ins treppenhaus verbannen, damit jeder etwas davon hat... es gibt gute spray's, falls es wirklich so geruchsintensiv ist.

User75865 16.10.2009 21:13

ach ja, 92cm ist nicht wirklich viel.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.