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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Nebenkosten für Leerwohungen müssen vom Vermieter getragen werden. In welcher Form muss der Vermieter dies bei der Betriebskostenaufstellung ausweisen. Muss er z.B. in Tabellenform alle Leerwohnungen zeitlich und anteilig erfassen, oder genügt es, wenn er eine Pauschale anrechnet?
Mein Vermieter hat dies bisher noch gar nicht berücksichtigt. Jetzt weiß ich nicht , welche Forderungen ich hinsichtlich der Form stellen kann.

Gruß Lothar
Stichwörter: leerwohnungen + nebenkosten

3 Kommentare zu „Nebenkosten für Leerwohnungen”

Susanne Experte!

Das sieht man insofern in der NK-Abrechnung, dass bei Umlage nach qm Du anteilig an der Gesamtwohnfläche bezahlst und nicht anteilig an der vermieteten Wohnfläche.

llocke

Aber das ist es ja. Wenn ich anteilig von der Gesamtwohnfläche zahle, bezahle ich ja die Leerwohnungen mit, oder?

Lothar

Susanne Experte!

Dann versuche ich mal an einem Beispiel zu erklären, damit es einfach bleibt auch an einfachen Zahlen:
1 MFH hat 5 Wohnungen à 50qm, also insgesamt 250 qm Wohnfläche. Position X in der Nk beträgt 250.-€, demnach 1 € pro qm, 50 € pro Wohnung. Sind nur 3 Wohnungen vermietet und wird korrekt umgelegt, muss der VM 100.-€ selbst tragen. Legt er aber falsch um auf die 150qm der vermieteten Wohnungen steigt der qm-Preis auf 1,60.-€ und pro Wohnung müssten 83,30.- bezahlt werden.

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