cboerger hat diese Frage gestellt
Servus!
die Situation ist folgende:
Am 21. Oktober 2009 ist mir die Betriebskostenabrechnung für 2008 zugegangen auf der ein Guthaben von €250 ausgewiesen ist.
Zudem der Hinweis, dass der Betrag innerhalb der nächsten Tage meinem Konto gutgeschrieben würde.
Obwohl dem Text zu entnehmen war, dass meine Kontodaten offensichtlich bekannt waren, habe ich diese der Wohnungsgesellschaft noch einmal per Email mitgeteilt.
Bis zum heutigen Tage habe ich allerdings noch kein Geld erhalten. Da der Vermieter zur sofortigen Zahlung des Guthabens verpflichtet ist, wollte ich nun per Einschreiben mit Rückschein eine weitere Frist von 2 Wochen setzen und bei Nichtzahlung eine Verrechnung mit meiner nächsten Miete Anfang Dezember ankündigen.
Frage: Ist dies gerechtfertigt? Wie ist die Gesetzeslage.
Vielen Dank für Euer Feedback
C Berger