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carolyna hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe einige Fragen, denn mein Auszug aus einer Mietwohnung nach 1,5 Jahren steht an.
Ich bin Hartz 4 Empfängerin und habe nach etlichen kleineren Projekten, die meinen Anspruch auf Hartz 4 teilweise gemindert haben, jetzt aussicht auf einen einjahresvertrag in einer anderen Stadt (600 km) entfernt.
Jetzt weiß ich nicht ob ich außerordentlich kündigen kann, weil es wirtschaftlich sowie persönlich für mich nicht tragbar ist, die wohnung 3 monate kündigungsfristgerecht weiter zu finanzieren. Der Job wurde mir am 12. diesen Monats angeboten und beginnt zum 1. des folgenden Monats.

Zudem ist noch einiges ungeklärt was meine Mietwohnung angeht. Ich habe die Mietwohnung im Dez 2008 mit mietereigenen Gegenständen übernommen (Flur, Küche und Zimmer mit Laminat ausgelegt) welches der Nachmieter (ich) bei Auszug zurückbauen und wieder den vorgeschriebenen PVC Boden verlegen lassen muss.
Mündlich wurde unter Zeugen mit dem Vormieter besprochen, dass wenn ich die Wohnung nicht weiter vermietet bekomme in dem aufgewerteten Zustand durch den neuen Boden mit Schalltrittisolierung, dann übernimmt er anteilig die Kosten den Entfernung.
Nun ist leider der Fall, dass ich einen geeigneten auch zahlungsgfähigen Nachmieter angeboten habe, der die Wohnung so wie sie ist übernehmen möchte, aber die Genossenschaft möchte die Wohnung nicht weitervermieten sondern die Mieter aus anderen Häusern, die grundsaniert werden in frei werdende Wohnungen "umlegen".
So fällt schon mal aus, dass ich die wohnung ohne weitere Kosten loswerde.
Wie stehe ich rechtlich gegenüber dem Vormieter?

Bei der Wohnungsübergabe vom Vormieter an den Vermieter war ich nicht anwesend. Habe allerdings eine Übernahme der Kosten für die Entfernung der Mietereigenen Gegenstände unter dem damals besprochenen Umständen eingewilligt.
Bin ich jetzt nach 1,5 Jahren verpflichtet Schönheitsreperaturen auszuführen, die der Vormieter auch unterlassen hat, nur weil ich in seinen Vertrag eingestiegen bin und bedeutet der Rückbau und Neuverlegung von ca. 1500 € nicht einen riesigen Aufwand für mich, obwohl die Miete warm nicht einmal 300 € beträgt?
Kann ich laut § 307 - zu den damals getroffenen Vereinbarungen mit der ZUsicherung dass ich die wohnung so wie sie ist abgeben, darauf plädieren, dass es mir nicht zumutbar ist die hohen Kosten allein zu tragen weil die (mündlichen) Vereinbarungen nun nicht zutreffen?


Vielen Dank für die Antwort!
Carolyna

1 Kommentar zu „Rückbau Einbauten vom Vormieter bei Auszug”

Balkonexperte Experte! 16.06.2010 12:42

1. Für den Rückbau der vom Vormieter hinterlassenen Einbauten sind Sie zuständig, wenn nichts anderes SCHRIFTLICH vereinbart wurde. Aber vielleicht übernimmt die Genossenschaft ja die Dinge für 0,00 Euro?

2. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, muss ein Vermieter keinen vom ausziehenden Mieter vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

3. Absprachen zwischen Ihnen und dem Vormieter sind nicht relevant, weil hier kein Vertragsverhältnis besteht.

4. Alles was zwischen dem Vermieter und dem Vormieter besprochen wurde, müsste zu Papier gebracht und unterschrieben sein. Worte sind schnell gewechselt, aber nicht beweisbar.

5. Auf den § 307 BGB könnten Sie sich nur berufen, wenn Einzelheiten der Vereinbarungen, bzw. der AGB, Sie benachteiligen würden. Aber Ihrem Reden nach existieren diese Dinge ja nicht auf dem Papier.

6. Gehen Sie bitte schnellstens zum Amtsgericht und beantragen Sie dort einen Beratungsschein für einen Fachanwalt für Mietrecht. Von ihm/ihr erhalten Sie dann gegen eine geringe Gebühr (ca. 10,- Euro) die Beantwortung all Ihrer Fragen.

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