mono 29.10.2011 10:13
1. Haben Sie sich schon an die Hausverwaltung gewandt ? Ich glaube kaum, dass diese sich weigern wird die Mängel instandzusetzen zumal die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten ist.
2. M.E. haben Sie für die Reparaturkosten nicht aufzukommen. Wenn Sie erst vor kurzem eingezogen sind, wird das der Vermieter kaum anders sehen können. Bei diesen Mängeln greift auch kein mietvertraglich vereinbarter Ausschluss für anfängliche Mängel, da diese für Sie bei Besichtigung der Wohnung objektiv nicht wahrnehmbar sein konnten. Mithin handlet es sich um sogenannte versteckte Mänge, für die via AGB kein Haftungsausschluss wirksam vereinbart werden kann.
DESHALB: Vermieter höflich zur Mängelbeseitigung auffordern.
Berthelstal 30.10.2011 08:48
"DESHALB: Vermieter höflich zur Mängelbeseitigung auffordern. "
Das ist schon mal immer richtig!
1. Ratschlag Klappe:
Ich würde vorerst den offenen Abzug während des Heizens und des Gebrauches provisorisch abdichten, denn die höheren Heizkosten zahlen am Ende Sie. Nach Gebrauch jedoch wieder entfernen. Das wäre eine kurzfristige Interimslösung.
2. Ratschlag: leckender Spülkasten.
Da Sie das bei der Besichtigung nicht gemerkt haben, müssen Sie schon selbst verantworten. Beim Öffnen des Klodeckels hätten Sie das bemerken müssen. Im Extremfall hätte darin sogar noch der letzte Stuhlgang vom Vormieter liegen können.
Aber, der Schlußsatz von @mono ist erste wahl.