edy 28.01.2010 11:24
Hallo mama2105,
hier ein Link bes. §7:
http://www.achat-hausverwaltung.de/mn_31/heizkostenverordnung/hkv.htm#p7
Was steht denn im Mietvertrag?
Der Verteilerschlüssel muss für alle Woh-
nungen ( hier im Haus ) gleich sein.
Das der HV in der oberen Wohnung
für euch mitheizt ist unwahrscheinlich.
lg
edy
Berthelstal 28.01.2010 12:22
Lesen und Sie wissen, was Sie tun müssen!
Heizkostenverordnung § 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
1. Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
2. Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.
3. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.
4. Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.
mama2105 28.01.2010 12:43
also kann er uns nicht mehr, als das was wir tatsächlich verbrauchen, berechnen. Denn er meint, dass er mit seiner Heizung unsere Wohnung automatisch mitwärmt, weil wir in der Mitte sind.