fin
Eine nachträgliche Entfernung eines einmal erlaubten Haustieres kann der Vermieter nur verlangen, wenn hier gravierende Gründe dafür vorliegen. Z.B., gefährlicher Hund, freilaufender Hund im Mehrfamilienhaus im Treppenhaus, Lärmbelästigung durch starkes Bellen vor allem nachts, ständig nicht gereinigtes Treppenhaus durch die Hundehalter.
Wenn hier aber nichts nachteiliges durch den Hund vorkommt, so kann der Vermieter seine einmal ausgesprochene Erlaubnis nicht plötzlich widerrufen.
Schließlich wurde der Hund bisher auch geduldet und akzeptiert.
Wenn Sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen, so kann der Hund auch bleiben und sollte im höheren Alter nicht ein Tierheim nur weil andere Mieter ihn nicht mögen.
Beim Wagenproblem kommt es darauf an, ob Sie tatsächlich den Parkplatz auch mitgemietet haben (Mietvertrag!) und dafür zahlen.
Ist das nicht der Fall, so kann der Vermieter die Entfernung von gewerblichen Fahrzeugen auf seinem Grundstück verlangen.
zeitlaeufer
hi
danke sowas hab ich mir schon gedacht
dann melde ich mich am montag beim mieterschutzbund
der parkplatz steht mit im mietvertrag drin
und unser hund ist ein kleiner wirklich zamer mischling ca 20 cm schulterhöhe
ist absolut kinderlieb und würde nie jemandem was tun er ist absolut stubenrein und sehr ruhig obwohl behauptet wurde das er manchmal heulen würde wenn er aleine zuhause wäre was nicht offt vorkommt da ich ihn meistens zur arbeit mitnehme
ich hab im haus gefragt und die anderen haben alle gesagt sie hätten sich nicht beschwert ich glaube er will uns loß werden auch wenn ich nicht verstehe wieso wir hatten nie irgendwelchen ärger und nun macht er mich dafür verantwortlich das ihm die mieter weglaufen würden dabei hab ich mit niemandem irgendwelchen zoff und komme mit allen eigendlich gut aus
und die miete wurde auch immer pünktlich bezahlt
fin
Möglich, dass hier nur mehr Gründe gesucht werden, weil der Vermieter sich einmal, wie auch immer, über Sie geärgert hat.
Je nachdem was Sie für einen Wagen auf dem Parkplatz stehen haben (bei Transportunternehmen kann man von was größerem ausgehen), kann es sein, dass dies das private Wohnen optisch stört. An Ihrer Stelle würde ich hier dem Vermieter entgegenkommen und nur den Privatwagen dort abstellen. Für das Gewerbefahrzeug sollten Sie sich einen anderen Platz suchen. Dann gibt sich vielleicht auch die Sache mit dem Hund.