Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
otto_21 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eben ein Brief von meinem Hausverwalter erhalten.
2 Probleme scheint es zu geben.

1. er will die Nebenkosten um 30€ von 130 auf 160€ erhöhen.

Letztes Jahr mussten wir zu 3. Nebenkosten nachzahlen in Höhe von 62€ für das ganze Jahr...
Ich persönlich finde die 30€/monat unverhältnismäßig. Liege ich da falsch? oder ist das völlig normal? kann er das einfach so machen?

2. Wir leben in einer 3er WG.
Die Wohnung ist glaube schon seit 1990 eine WG. Der Hausverwalter hat aber am 1.1.2011 gewechselt.
Der Neue möchte anscheinend keine WG mehr haben und hat nun geschrieben, dass wir keinen richtigen WG Vertrag haben, und er somit keine neuen NAchmieter akzeptiert und die anderen 2 die Kosten von der 3. Person (falls die eben auszieht) übernehmen müssen.

Ist das korrekt so?

Wir haben einen normalen Standard Mietvertrag wo wir alle 3 Hauptmieter sind... das lief auch bis jetzt immer prima. Habe das Gefühl dem neuen Hausverwalter passt es nicht, dass das hier eine WG ist?!?

Danke schonmal im voraus! LG

4 Kommentare zu „Nebenkosten + Mietvertrag”

M.Raida aktiver Benutzer 11.09.2011 00:07

ihr als Mieter könnt dem vermieter mitteilen, dass ihr die nebenkosten bei den 130€ belassen wollt und er darf die Kosten dann nicht anheben. Ich persönlich zahle lieber etwas mehr nebenkosten und bekomme dann noch etwas zurück, als nachzuzahlen. lasst die nebenkosten um 10€ pro monat anheben auf 140€. das wäre villt. erstmal besser. das wären dann im jahr 120€ mehr und ihr müsstet evtl. etwas wiederbekommen.

es kann möglich sein, dass der neue Hausverwalter keine WG im haus möchte, aber das wäre ja erstmal eine Unterstellung. Ihr habt einen Mietvertag unterschrieben in dem ihr alle hauptmieter seid und nicht ein hauptmieter und untermieter. er muss also, wenn einer von euch auszieht keinen weiteren mieter akzeptieren.
man muss aber auch sagen, dass es sowas wie einen WG- Mietvertrag eigentlich nicht gibt, außer dieser ist ein individueller Mietvertrag- das bedeutet alles muss augehandelt werden.

LG

otto_21 11.09.2011 08:45

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Ja 10€ finde ich wesentlich angenehmer und auch verhätlnismäßiger!

Also kann ich gegen den 2. Punkt nichts machen... somit müssen meine anderen 2 Mitbewohner auch ausziehen, wenn ich "demnächst" ausziehe...?!

Bladder Experte! 11.09.2011 17:03

[i[Die Erhöhung hat zur Voraussetzung, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters ergibt. LG Berlin 67. Zivilkammer, Urteil vom 8. Dezember 2003, Az: 67 S 235/03, Quelle: NZM 2004, 339, ebeso AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 12. Februar 2002, Az: 409 C 497/01.

Das bedeutet nichts anderes, als dass man als Mieter die Nebenkostenerhöhung erläutert bekommen muss. Es ist nur eine Erhöhung auf eine "angemessene" Höhe erlaubt.
Die Rechtmäßigkeit, für beide Parteien, ergibt sich aus § 560 Abs.4 BGB.

Weiterhin sollte beachtet werden, dass u.U. die Hausverwaltung gar nicht zu so einer Maßnahme berechtigt ist, denn den Mietvertrag hat man i.a.R. doch mit dem Vermieter geschlossen.

otto_21 20.09.2011 19:27

Also das Problem besteht für mich immer noch, vielleicht gibt es noch 1-2 mehr Meinungen?!

Also meinst du, ich müsste mich mit dem Vermieter auseinander setzen?
Das wäre eine (ich vermute) ältere Dame (der Name steht ja im Mietvertrag)...

Muss der Hausverwalter eigentlich mir irgendwas vorlegen das er jetzt die Vermieterin vertritt?
Also habe halt nen Brief bekommen "Ja alter Hausverwalter hört auf neuer HV heißt so und so" und dann eben glaube nochmal nen Brief mit "hallo ich bin ihr neuer HV..."

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.