Gast hat diese Frage gestellt
guten tag!
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen!
folgendes problem habe ich:
und zwar haben wir zu fünft vor ziemlich genau 2 jahren einen arbeitsraum angemietet...es handelt sich dabei um einen raum im hinterhof eines wohnhauses, ca 50 quadratmeter, den wir für unser studium als arbeitsarum nutzten, das heißt, hier wurde gebastelt, mit kleber und farben hantiert, etc.
nun werden wir den arbeitsraum verlassen, der vertrag ist bereits gekündigt und unser vermieter möchte gerne einen neuwertigen teppich haben, da dieser gerade vor unserem einzug ausgetauscht wurde.
meine bisherigen recherchen haben ergeben:
"Vermieter-Teppich
Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können
(OLG Hamm 30 RE Miet 3/90, WM 91, 24
."
allerdings müssen schäden, die über den normalen verschleiß hinausgehen ersetzt werden (rotweinflecken etc.)
nun ist die frage, wie der "normale verschleiß" bei einem arbeitsraum, quasi einer werkstatt, aussieht. [/b:83b0d]
der vermieter wusste dabei auch von anfang an, wie wir den raum nutzen wollten und der raum ist auch keinesfalls als wohnraum nutzbar, es handelt sich dabei also nicht um eine zweckentfremdete nutzung des raumes...
ich hoffe, dass jemand hier rat weiß
liebe grüße
jonathan