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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

wohne seit über 2 jahren gemeinsam mit meinem freund in der DG-Whg. des hauses seiner eltern, d. h. unten sie, oben wir.
als ich hier einzog, wurde weder ein schriftlicher MV noch eine mündliche absprache getroffen. auch haben wir keinerlei Vereinbarungen über Zahlungen jeglicher Art getroffen, wir haben also nie irgendetwas bezahlt.
einzige verbindlichkeit den eltern gegenüber bestand darin, dass sie davon ausgingen und auch immer noch davon ausgehen, dass ihr sohn in ihrer firma arbeitet und sich wohlwollend gegenüber ihnen verhält.
das tut er aber nun nicht mehr und dieses (ihrer meinung nach) fehlverhalten kreiden sie mir an. somit haben sie mir heute, 22.04.2004, schriftlich mitgeteilt, dass ich (also ich alleine und natürlich nicht ihr sohn) die wohnung bis zum 15.05.2004 zu räumen hätte, ansonsten würden sie die zwangsräumung gegen mich einleiten.
meine fragen nun: wie sieht die rechtslage aus? habe ich überhaupt einen mietvertrag? muss ich tatsächlich innerhalb der nächsten 4 wochen ausziehen um der zwangsräumung vorzubeugen?

vielen dank im voraus

katrin
Stichwörter: mv + mündlicher

2 Kommentare zu „ist das ein mündlicher MV?”

Gast Experte!

Hi,

hat Ihr Freund seine Eltern nicht über Ihren Einzug informiert ????

Gast Experte!

doch, sicher hat er das.

mit den eltern ging es ja auch alles soweit gut. ich durfte sogar die fliesen für diese wohnung aussuchen und nebenbei habe ich auch in ihrer firma mitgearbeitet.

nun ja, der stress kam dann eben, wie ich es schon beschrieben habe.

davon mal abgesehen, hier wohnen bleiben will ich eh nicht. nur die frist bis zum 15.05.2004 ist reichlich knapp und da ich am 17./18. prüfung habe, kommt mir dieser stress recht ungelegen.

nochmals danke!!

katrin

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